Das Zitat des Tages: Heute vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde:
„Soll die Achtung seiner Würde für jeden Menschen als solchen gelten, muss sie ihm von Anfang an, dem ersten Beginn seines Lebens zuerkannt und darauf erstreckt werden, nicht erst nach einem Intervall, das er – gegen Verzweckung und Beliebigkeit nicht abgeschirmt – erst einmal glücklich überstanden haben muss. Dieser erste Beginn eignen Lebens des sich ausbildenden und entwickelnden Menschen liegt nun aber in der Befruchtung, nicht erst später. Durch sie bildet sich gegenüber Samenzelle und Eizelle, die auch Formen menschlichen Lebens sind, neues und eigenständiges Lebewesen.“
aus: Texte zur Menschenwürde, Reclam, 2019; Ernst-Wolfgang Böckenförde, bleibt die Menschenwürde unantastbar?, S. 274.
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