Für das Leben – für die Menschenwürde – für die Fakten! Der Bundesverband Lebensrecht e.V. hat die Abschlusserklärung zum Kongress Leben.Würde vom 21.–23.10.2022 veröffentlich! Darin heißt es:
„’Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.‘ Dieser oberste Verfassungsgrundsatz in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wurde, auch als Folge
der Erfahrungen einer menschenverachtenden totalitären Herrschaft des Dritten Reiches, an die Spitze der
Grundrechte gesetzt. Der Kongress Leben.Würde hat in verschiedensten Bereichen der sogenannten Bioethik
aktuelle Forschungsstände ebenso aufgezeigt wie die Tatsache, dass die Menschenwürde mancher
Personengruppen sehr wohl angetastet wird.“1
In der Eklärung wird zu folgenden Punkten ausführlich und fundiert Stellung bezogen:
Ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf Leben
Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben das Recht auf Information und Unterstützung
Frauen haben Anspruch auf Begleitung nach Abtreibung
Eltern brauchen Zuspruch für das Leben mit einem besonderen Kind
Prinzipien der Menschenwürde gelten auch bei modernen reproduktiven Verfahren
Ethische Medizin erfordert Gewissensfreiheit
Menschen am Ende ihres Lebens brauchen Zuwendung und Unterstützung
Selbstbestimmung und vollständige Aufklärung auch bei Organspende wichtig
Die vollständige Abschlusserklärung findet ihr hier auf der Seite des Bundesverband Lebensrecht e.V.:
Quelle aufgerufen am 27.10.2022
1: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2022/10/Abschlusserkaerung.pdf
Titelbild
Ela
Da sag nochmal jemand das wäre ein Weltbild, was gesellschaftliche Errungenschaften bedroht.
Die Lebensschutz-Organisationen sind weder „sogenannt“ noch „vermeintlich“ noch „selbsternannt“
noch „selbstinszeniert“ noch sprechen sie jemandem das Lebensrecht ab. Ganz im Gegenteil.
Wer Ohren hat zu hören und nicht blind ist vor Wut … auf was auch immer … der fühlt sich in diesen
Kreisen sicher wie nirgends sonst.