Das ist keine Liste sondern ein Pranger?
Seit dem Gerichtsverfahren gegen Kristina Hänel, die rechtswidrig auf ihrer Internetseite geworben hatte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, gab es eine große Debatte um den „Abtreibungparagraphen §218“ und das dazugehörige Werbeverbot im §219a.