Das Positive vorweg: die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sinkt.
96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen.
4% der Fälle waren Indikationen aus medizinischen Gründen und Sexualdelikten.
„Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die 2018 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen,
waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 17% zwischen 35 und 39 Jahre.
Rund 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter.
Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%.“
(Statistisches Bundesamt)
Seit 1996 werden die Zahlen von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland statistisch erfasst.
Kliniken und Arztpraxen unterliegen offiziell einer gesetzlichen Auskunftspflicht.
Deren Angaben werden anonym übermittelt und sind nicht rückverfolgbar.
Patientendaten sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.
Seit Jahren jedoch werden erhebliche Zweifel an die Statistik gerichtet.
Zweifel die neben der anonymen Datenübermittlung u.a. daraus resultieren,
dass „weit mehr Abtreibungen von Ärzten abgerechnet werden als gemeldet worden sind!
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung geht davon aus,
dass nur etwa 60% der Schwangerschaftsabbrüche von der Statistik erfasst werden.“
(Fn. 3 bei Hillgruber, S. 13)
Warum werden die erhobenen Zahlen nicht mit denen von Krankenkassen,
die die Kosten für einen Abbruch übernehmen, abgeglichen?
Es gibt Bundesländer in denen die Krankenkassen mehr Abbrüche bezahlen,
als dass es solche in der offiziellen Statistik gibt.
Warum gibt es keine statistische Erhebung über die Ursachen, die zu 96% der Schwangerschaftsabbrüche führen?
§218a StGB sagt, dass „der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen
und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist,
um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen
oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr
nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“
Was sind das für Gründe?
Warum wird Frauen in solchen Situationen nicht geholfen?
Wieso gibt es zu dieser quantitativen Erhebung keine Kontrollfunktionen
oder ergänzende Statistiken, die das Ergebnis untermauern würden?
Könnten „die konservativen Gegner des jetzigen deutschen Abtreibungsrechtes
Untersuchungen anführen, die auf einen Anstieg der Abtreibungszahlen in den letzten Jahren hindeuten,
wäre der reformierte §218 […] aus der heutigen Perspektive […] nicht zu halten.“
(Kuhlmann, 1996, S. 34)
2004 forderten ein paar Poilitker eine Prüfung
des 10 Jahre zuvor in Kraft getretenen Abtreibungsrechts
weil die Zahlen nicht zurückgegangen waren.
Ab 2005 sinken die Zahlen der Statistik kontinuierlich.
Quellen:
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Christian Hillgruber in Bernward Büchner/Claudia Kaminski (Hg.),
Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?, 2006, Verlag für Kultur und Wissenschaft, 1. Auflage
§218a StGB (2).
Statistisches Bundesamt
Andreas Kuhlmann, Abtreibung und Selbstbestimmung, 1996, Fischer Verlag GmbH
Markus Richter
Hier wäre doch mal ein neues Gesetz angebracht, was die „ordentliche“ Erhebung von Abbrüchen ermittelt.
Scheinbar kann es zwar eine gesetzliche Grundlage geben, aber damit diese Geltung hat müsste sie halt auch jemand überprüfen…
omi
Abtreibungszahlen genau zu ermitteln ist sicherlich nicht im öffentlichen Interesse.
Da wünsche ich mir wieder Mut zur Wahrheit.