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Drohkulisse §218!…?

Aktuelle Seite: Start / News / Drohkulisse §218!…?
24. April 2025 von Sebastian Meichßner

Dr. med. Alicia Baier sprach in ihrem Statement bei der Expertenanhörung im Bundestag von einer Drohkulisse, die ein Schwangerschaftsabbruch, dadurch dass er im Strafgesetzbuch geregelt ist, aufbauen würde. Ist dem so?

„Viele unserer Kolleginnen und Kollegen schreckt die strafrechtliche Regelung ab. Der Schwangerschaftsabbruch, der als einziger medizinischer Eingriff im Strafgesetzbuch geregelt ist, grenzt diesen von sonstigen ärztlichen Eingriffen ab und führt zu einer unmittelbaren Drohkulisse im ärztlichen Alltag.“1 So sieht’s Baier.

Sie verweist in ihrer schriftlichen Stellungnahme darauf, dass in Deutschland der „Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) breiten Rückhalt in der Ärzteschaft erfahren würde: „der Bundesverband der Frauenärzte (BVF), die Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), der Deutsche Ärztinnenbund und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband befürworten den Gesetzesentwurf. Diese breite Zustimmung wird untermauert durch Ergebnisse der ELSA-Studie, nach welcher 75% der befragten Gynäkolog:innen – unabhängig davon, ob sie selbst Abbrüche durchführen – die Streichung von §218 StGB befürworten.“2 Okay Google, zeige mir Ergebnisse der ELSA-Studie.

„Im Rahmen der Untersuchung der medizinischen Versorgungslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland wurden zwei Befragungen von Ärzt*innen durchgeführt. In der sogenannten Regionalbefragung wurden alle Gynäkolog*innen im Regierungsbezirk Tübingen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. 678 Gynäkolog*innen beteiligten sich an der Befragung. An der zweiten Befragung von allen Anbieter*innen, die bundesweit Schwangerschaftsabbrüche nach Pflichtberatung durchführen, nahmen 309 Ärzt*innen teil“3

Anmerkung: In der Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wird von der Autoren der ELSA-Studie, und speziell in Person von Rona Torenz, erklärt, dass es sich bei den 309 Abgefragten „der Befragung der Anbieter*innen von Schwangerschaftsabbrüchen […] um eine Vollerhebung [handelt], wobei nur ein Teil der eingeladenen Personen (n=1.380) der Grundgesamtheit erreicht wurde. Ein Vergleich der Merkmale der erreichten Teilnehmer*innen mit Merkmalen der Grundgesamtheit von Gynäkolog*innen laut der Ärztestatistik der Bundesärztekammer (Alter, Geschlecht, ambulante/stationäre Tätigkeit) ergibt nur geringfügige Abweichungen.“4 Und bei den 2 ausgwählten Bundesländern und dem Kreis Tübingen heißt es, dass sie „anhand verschiedener Versorgungsindikatoren als auch weiterer soziodemografischer wie siedlungsstrukturelle Merkmale ausgewählt“ wurden, und mit 62 % beantworteten Fragebögen hier eine außergewöhnlich hohe Responserate erzielt wurde.5

Aber Okay: Google, zeige mir wieviele Meldestellen bei der Schwangerschaftsabbruch-Statistik gemeldet haben, dass sie Abbrüche durchführen. ‚Das hattest du doch schon mal gefragt, erinnerst du dich?‘ Ja, stimmt, im Beitrag „Apropos Versorgungslüg(ck)e!“, als wir Hubert Hüppe ziterten: „Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das zweite Quartal 2024 – das sind die neuesten verfügbaren Zahlen – insgesamt 1 110 sogenannte Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik. Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik sind nach der Definition des Statistischen Bundesamtes Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, wobei teilweise zentrale ambulante OP-Praxen hier zum Beispiel für mehrere Arztpraxen mitmelden.“6

Danke Google, die Zahl deckt sich ja fast mit der von 2023, dort schwankt sie zwischen 1098 und 1108.7

Versteh ich das richtig? Bei rund 1100 Meldestellen, die angeben, dass sie Abbrüche durchführen, kann es sein, dass es sogar noch mehrere Arztpraxen gibt, die welche durchführen. Soll heißen es gibt noch mehr Ärzte als ca. 1100? Und die ELSA-Studie hat einen Regierungsbezirk (Tübingen) im Bundesland Baden-Württemberg, und dazu die zwei Bundesländer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern befragt? Das sind 2,1/4 von 16 Bundesländern?! Und bundesweit 309 von mindestens 1100?

Darf ich die Aussage, die Alicia Baier aus der Studie zitierte, dass „[m]ehr als 75 % […] die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs [befürworten]“8 zumindest etwas vorsichtig relativieren? Okay, ich bin kein Statistik-Genie, aber ist das repräsentativ?9 Korrekturen bitte gerne in die Kommentare.

Der bei der Anhörung ebenfalls anwesende Sachverständige Prof. Dr. Matthias David sah Baiers Sicht jedenfalls etwas anders: „Die Kolleginnen und Kollegen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, fühlen sich mitnichten diskriminiert, und ich habe mich bis heute, bis ich hierher eingeladen worden bin, nie gefragt, ob ich jetzt hier gerade eine strafbare Handlung durchführe oder eine rechtswidrige, aber straffreie Handlung. Das ist eine theoretische Erwägung aus juristischer Sicht, hat aber mit dem ärztlichen Alltag nichts zu tun.“10

Drohkulisse?

Ich frage mich ob es für Ärzte nicht generell eine Drohkulisse durch unsere Gesetze und ihre Arbeit gibt. Es gibt viele Seiten im Netz, die helfen wollen irgend einen Arzt zu verklagen. Gründe dafür wären sog. Behandlungs-, Diagnose-, und/oder Aufklärungsfehler.11 Dieser Risiken sind sich Ärzte aber im Normalfall bewusst.12 Wenn Ärzte bei jedem möglichen Risiko, bei jedem Gesetz, dass sie, egal in welchem Gesetzesbuch, in die Pflicht nimmt, eine Drohkulisse sehen würden, dann würde das vermutlich die gesamte ärztliche Arbeit lähmen. Solch eine Herangehensweise wäre psychisch belastend vielleicht sogar psychisch nicht ganz gesund. Wenn man mit dieser großen Verantwortung nicht umgehen kann, dann sollte man den Beruf vielleicht doch lieber lassen.

Quellen:


1  Dr. med. Alicia Baier, Statement ca. 17:10 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 10, https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/4ae341057e7c53385bed5cdca3273777/a06_133_prot.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

2  Sachverständigenbericht von Dr. med. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice V., zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 10.02.2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/1049680/475674136b054d8b50af85031d2e95e3/Stellungnahme-Baier.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

3  ELSA-Studie Factsheet Qualifikation zum Schwangerschaftsabbruch und Verbesserungsbedarfe in der Versorgung aus ärztlicher Sicht, April 2024, S. 42, http://docs.dpaq.de/19810-fact_sheets_gesamt_april_2024.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

4  Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ und zum Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“, Stellungnahme Rona Torenz M.A. M.A., https://www.bundestag.de/resource/blob/1049686/880b983de6f45d978c63a2a1864223ac/Stellungnahme-Torenz_ELSA.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.02.2025.

5  Vgl. ebd.

6  Rede Hubert Hüppe, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 203. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember 2024, https://dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf#P.26346, S. 226f. von 250, Links sind von uns eingefügt worden, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

7  https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/meldestellen-2023.html, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

8  Sachverständigenbericht von Dr. med. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice V., zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am 10.02.2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/1049680/475674136b054d8b50af85031d2e95e3/Stellungnahme-Baier.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025 zitiert nach ELSA-Studie Factsheet Qualifikation zum Schwangerschaftsabbruch und Verbesserungsbedarfe in der Versorgung aus ärztlicher Sicht, April 2024, S. 44, http://docs.dpaq.de/19810-fact_sheets_gesamt_april_2024.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

9  Vgl. https://www.spektrum.de/news/wann-ist-eine-umfrage-repraesentativ/2166723, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

10  Prof. Dr. Matthias David, Antwort-Runde 1, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 35, https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/4ae341057e7c53385bed5cdca3273777/a06_133_prot.pdf, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

11  Siehe https://www.scharffetter.com/arzt-verklagen/, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

12  Vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/die-haftung-des-arztes-wenn-patienten-ansprueche-geltend-machen-c9ee8d31-a88c-4318-b737-64c52e21797f, zuletzt aufgerufen am 19.02.2025.

Titelbild: https://unsplash.com/de/fotos/eine-gruppe-von-menschen-in-weissen-gewandern-auf-einem-spielplatz-3-j6Q09lT70?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Ärztin: https://unsplash.com/de/fotos/eine-frau-im-weissen-laborkittel-die-auf-etwas-zeigt-ODM_VsTM2QQ?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash

Kategorie: News, Schwangerschaftskonflikt - HilfeSchlagwörter: §218
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