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Entwickelt er sich nun zum oder als Mensch?

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7. Mai 2025 von Sebastian Meichßner

Susanne Hierl (CDU/CSU) stellte in der Anhörung im Rechtsausschuss eine Frage an Prof. Dr. med. Matthias David nach dem neuesten Stand der Erkenntnis bezüglich der Entwicklung des Embryo. Zugegeben: War an der Stelle ’ne Interssante Frage mit interessanter Antwort:

Frage von Hierl: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem ungeborenen Kind von Anfang an Grundrechte und Menschenwürde zugesprochen, und es ist immer wieder formuliert worden, dass es sich von Anfang an individuell und genetisch eigenständig als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt. Gibt es in der medizinischen Forschung neuere Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung der biologischen Annahme des Bundesverfassungsgerichts führen müssten, dass es sich bei einem Embryo von Anfang an um eigenständiges menschliches Leben handelt, und gibt es in der biologischen Entwicklung eines Embryos Brüche, die aus medizinischer Sicht einen Ansatzpunkt für ein gestuftes Lebensschutzkonzept, wie es die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung entwickelt hat, rechtfertigen könnte? – Danke schön.“1

Antwort von Prof. Dr. med. Matthias David: „Ich muss sagen: Wir fragen uns als Ärztinnen und Ärzte nicht, ab welcher Woche wir uns um die Patientin, die Blutungen, die Schmerzen hat, kümmern und ab welcher Woche sich das sozusagen lohnt, sondern wir sehen unabhängig von der Schwangerschaftswoche unsere ärztliche Aufgabe darin, eventuelle Störungen der Schwangerschaft zu beseitigen oder mit den wenigen Mitteln, die wir haben, der Frau in dieser Lage zu helfen. Wenn wir, wie Sie fragten, auf die 18. Woche gehen, dann muss ich Ihnen sagen, die meisten fetalchirurgischen Eingriffe finden in der 16. und 17. Schwangerschaftswoche statt. Und man weiß sicher, dass die Feten, an denen diese Operationen durchgeführt werden, Schmerzen haben. Das heißt, wir werden mit einer Ausweitung in die 18. Woche dem Embryo oder dem Feten Schmerzen zufügen. Und wir wissen inzwischen, dass auch in niedrigeren Wochen, wahrscheinlich ab der 8. Schwangerschaftswoche, Schmerzrezeptoren vorhanden sind. Also, es gibt eine kontinuierliche Entwicklung. Wo auch immer Sie jetzt die Grenze setzen für einen Schwangerschaftsabbruch: Es entspricht nicht den biologischen Voraussetzungen, dass es irgendwo eine Grenze gibt. Auch die 22. Woche ist eine Fiktion. Denn ein Kind in der 22. Woche kann natürlich überhaupt nicht überleben ohne ein hochentwickeltes Gesundheitssystem mit einem Einsatz komplexer intensivmedizinischer Maßnahmen. Sie wissen selber, dass selbst ein Säugling, ein Kleinkind frühestens mit fünf, sechs Jahren autonom irgendwo leben kann. Also es gibt keinen Grund, irgendwo eine Grenze zu ziehen: Ab hier ist der Mensch in irgendeiner Weise versorgbar oder kann sich selber versorgen und ab einer anderen Grenze nicht. Aus medizinisch-biologischer Sicht ist es nicht nachzuvollziehen. – Vielen Dank.“2

Zusammenfassung:

Man weiß sicher, dass Embryonen in der 16. und 17. Schwangerschaftswoche Schmerzen haben.
Man weiß inzwischen, dass wahrscheinlich ab der 8. Schwangerschaftswoche Schmerzrezeptoren vorhanden sind.
Es gibt eine konitnuierliche Entwicklung des Menschen, von Anfang an.

Die Grenze für einen Schwangerschaftsabbruch entspricht nicht den biologischen Voraussetzungen.

Es gibt keine Grenze.

Vielen Dank.

Bei weiteren Unklarheiten, fragt doch mal den Peter.

Titelbild: https://unsplash.com/de/fotos/eine-frau-in-einem-grunen-kleid-halt-eine-schwarze-sonnenbrille-in-der-hand-JFKFvfTCWKo?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash


1  Susanne Hierl (CDU/CSU), Fragerunde, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 24, https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/4ae341057e7c53385bed5cdca3273777/a06_133_prot.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.02.2025, Hervorheb. d. Autors.

2  Prof. Dr. med. Matthias David, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 46, https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/4ae341057e7c53385bed5cdca3273777/a06_133_prot.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.02.2025, Hervorheb. d. Autors.

Kategorie: Allgemein
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