Für die einen ist es eine historisch vertane Chance. Für die anderen (nur) ein leichtes Aufatmen. Denn die am Montag (10.02.2025, 17:00 Uhr) im Rechtsausschuss des Bundestages öffentlich stattgefundene Expertenanhörung zum Gesetzentwurf von Carmen Wegge, Ulle Schauws und weiterer Abgeordneter mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“1 führte zu dem Ergebnis, dass der Entwurf nicht zur Abstimmung an den Bundestag zurück überwiesen wurde. Doch, und darin begründet sich das nur leichte Aufatmen, bis sich der neugewählte Bundestag konkonstituiert, was spätestens bis 30 Tage nach der Wahl geschehen muss, kann immer noch eine Sondersitzung von derzeit amtierenden Abgeordneten einberufen werden. Soll heißen: noch ist der Vorhang nicht gefallen.
Wer war denn da?
Aber erstmal wieder zurück zum Montag. Wer war denn da? Corrigenda.online2 hatte im Vorfeld eine wunderbare Zusammenfassung der geladenen Experten veröffentlicht. Bei manchen kann schon der Eindruck von „alten Bekannten“ entstehen. So waren z.B. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Dr. Liane Wörner schon in der Arbeitsgruppe 1, der von der Bundesregierung einberufenen Kommission3, zusammen. Wörner und Brosius-Gersdorf, kamen mit den anderen Kommissionsmitgliedern zu der Zeit in deren Abschlussbericht zu dem Ergebnis: Ja, der §218 kann raus aus dem Strafgesetzbuch.4 Prof. Dr. Liane Wörner legte sogar noch einen drauf und wirkte an einem viel beachteten „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“5 mit, der sich in großen Teilen, wie der von Carmen Wegge, Ulle Schauws und Kollegen vorgelegte, liest. Wegge’s und Schauws‘ Entwurf wiederum zog einen sog. „Verbändebrief zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ nach sich, worin es hieß, dass „wir, die 73 unterzeichnenden Verbände, […] den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“6 unterstützen. Auf Seite 3 unterzeichnete u.a. auch die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: Dr. Beate von Miquel. Die wiederum, und damit schließt sich zumindest ein Kreis zum Montag, wurde auch als Expertin eingeladen. Man kennt sich also. Man strebt in eine Richtung: Weg mit §218!
Aber, die anderen waren sich auch nicht unbekannt. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. med. Matthias David wurden von der CDU/CSU eingeladen. Alle hatten im Vorfeld gemeinsam oder einzeln schon diversve Publikationen veröffentlicht, die für den Erhalt vom §218 plädierten. Ebenso die von der FDP vorgeschlagene Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski.7 Aber an dieser Stelle verweisen wir gern nochmal auf den Corrigende.Online Artikel.
Und wie war’s?
Ich habe mir die dreistündige Anhörung online-live gegönnt. Da die eine oder andere ausführliche Berichterstattung bereits (Hier, Hier, Hier, Hier und Hier) im Netz kursiert8, möchte ich hier nur meine ganz persönliche Eindrücke mitteilen und nicht auf jede Stellungnahme im einzelnen eingehen. Ich will lediglich ein paar Punkte gesondert hervorheben. Vorab kann ich deswegen nur sagen, wer sich dafür interessiert, der sollte sich die Anhörung ruhig antun.9 (Inzwischen ist auch das Stenografische Protokoll online, wer’s lieber liest.) Schadet nicht. Vielleicht dem eigenen Puls, aber davon abgesehen ist es sehr erhellend und interessant. Vor allem die Scharmützel innerhalb der Runde, dann Experten anfangen sich gegenseitig zu dissen. Aber dazu später mehr.
Den Start machte Kristijan Aufiero von der 1000plus-Profemina gGmbH. Er kritisierte sehr deutlich, dass „der vorliegende Entwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs enthält nicht eine einzige Maßnahme, die echte Selbstbestimmung und wirkliche Entscheidungsfreiheit herstellen würde.“10
Im folgte dann Dr. med. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice Germany e.V., die sich dann folgendes Szenario zurecht bastelte: „Stellen Sie sich vor, Sie bieten als Ärztin Abbrüche in Ihrer Praxis an. In der Woche vor Ihrem Urlaub kommt eine Frau mit einer ungewollten Schwangerschaft zu Ihnen. Sie ist in der achten Woche und klar zum Abbruch entschieden. Die Pflichtberatung war heute. Sie müssen ihr nun mitteilen, dass Sie ihr vor Ihrem Urlaub leider nicht mehr helfen können, obwohl Sie noch freie Termine diese Woche hätten, weil der deutsche Staat ihr auferlegt, erst noch drei Tage über ihre Entscheidung nachzudenken. Die Frau wird so schnell keinen anderen Termin finden. Sie wurde bereits von vielen Praxen abgewiesen. Sie leidet an einer furchtbaren Schwangerschaftsübelkeit, durch die sie kaum noch in der Lage ist, ihre kleine Tochter zu versorgen. Sie wird weitere zwei Wochen mit einer ungewollten, in ihr weiter wachsenden Schwangerschaft herumlaufen müssen. Sie wünscht den medikamentösen Abbruch, welcher zwei Wochen später nicht mehr möglich sein wird. Sie wird sich gegen ihren Wunsch einem operativen Eingriff unterziehen müssen, der zudem sehr viel teurer ist. Weil sie bei einem Nettoeinkommen von 1 800 Euro ein Drittel ihres Einkommens für den Abbruch zahlen muss, reicht ihr Geld nicht mehr für die von ihr gewünschte 300 Euro teure Hormonspirale, die Sie ihr eigentlich direkt beim Eingriff einlegen könnten. Und so wird sie die Einlage verschieben müssen, ohne sichere Verhütung nach Hause gehen und eine erneute ungewollte Schwangerschaft riskieren. Ich frage Sie: Sieht so Lebensschutz aus?“11 Mal abgesehen von dem was es hier alles zu kritisieren gäbe. „In ihr weiter wachsende Schwangerschaft„? Tsss. Ernsthaft? Wieso findet die Frau, bei noch vier verbleibenden möglichen Wochen, keinen weiteren Termin? Ach egal. Ich bin kein Freund von phantasierten Gedankenspielen, die, wunder oh wunder, plötzlich alle notwendigen Punkte bedienen, die gerade zur Debatte stehen. Da war Aufiero’s Statement sehr viel griffiger. In seiner schriftlichen Stellungnahme12 hat er sogar die Quellen der erwähnten Zeugnisse nachvollziehbar angegeben. Sehr geehrte Frau Baier, ja, so sieht Lebensschutz aus. Das ist Praxis und kein abgehobenes Horrorszenario.
Sehr hörenswert waren die Aussagen von Prof. Dr. Gregor Thüsing13: Er riet dazu, den Entwurf nicht an den Bundestag zu überweisen, sondern ihn im Rechtsausschuss zu belassen: „Denn die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser gehen selbst davon aus, dass ihr Vorschlag mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar ist. Doch davon lassen sie sich nicht aufhalten.“14 Anschließend zitiert Thüsing zwei Stellen aus der Entwurfsbegründung15 und kommt zu dem Schluss: „Aus juristischer Perspektive ist das stärkster Tobak. So was habe ich noch nicht gelesen. Ich bin heute das 52. Mal Sachverständiger in einem Aussschuss. dass so nonchalant mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umgegangen wird, hat Seltenheitswert. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Entwurf ist mitnichten minimalinvasiv, oder ausgewogen, wie es die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser in der Bundestagsdebatte erklärten, sondern juristisch – man muss es so sagen – radikal. Da weiß es der Gesetzgeber offenbar besser als das Bundesverfassungsgericht. Man fragt sich: Wieso? Denn die Kluft zwischen dem was der Entwurf will und Karlsruhe liegen ja nicht im Marginalen, sondern im Kern. Es geht letztlich darum kommt dem Embryo Menschenwürde zu, hat er ein Recht zu leben was zu schützen ist?“16
Es war eine lebhafte Diskusssion, vor allem die Expertinnen, die eine Abschaffung des §218 befürworten, traten sehr bissig auf. Allen voran die bereits erwähnten Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf17 und Prof. Dr. Liane Wörner.18 Brosius-Gersdorf z.B. sah sich von Thüsing’s eben angerissenen Statement so provoziert, dass es ihr förmlich den Stecker zog. Ab ca. 18:48 Uhr konzentrierte sie sich fast ausschließlich darauf Thüssing zu attackieren und als Experten zu delegitimieren: „Da ist es mir ein Bedürfnis zunächst einmal ganz klar zu sagen: [blickt in Richtung Thüsing] alles was wir hier heute von Nicht-Verfassungsrechtlern zur Bindungswirkung an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber gehört haben, trifft nicht zu.“19 Boom. Brosius-Gersdorf schaute dann immer wieder scharf, belehrend in Thüsing’s Richtung und konnte schwer an sich halten. Zwar hatte Sonja Eichwede ihr die zwei Fragen gestellt. Thüsing aber bekam ihre Antworten. Das wirkte sehr grotesk. Durch ihre emotional-provozierte und dann selbst provozierende Art machte sie sich unglaubwürdig und lächerlich. Das ließ sie u.a. auch Carsten Müller (CDU/CSU) spüren, der seine „zweite Frage […] ausdrücklich als Nicht-Verfassungsrechtler an Herrn Prof. Thüsing“ stellte.20
Prof. Dr. Liane Wörner hatte ebenfalls, ähnlich wie ihre Kommissionskollegin, arg mit ihren Sicherungen zu kämpfen. Wörner sah sich von einer Aussage von der Abgeordneten Beatrix von Storch so provoziert, dass sie ihrerseits die Karten offen auf den Tisch legte. Von Storch hatte vor ihrer eigentlichen Frage sich eine nicht unbedingt gern gesehene Vorbemerkung erlaubt und gesagt, dass sie glaube „wir kommen hier heute nicht zusammen und das was hier aufeinanderprallt, das sind sehr große, unterschiedliche Ansichten wann das Leben beginnt. […] Es gibt hier keinen Konsens. Und den den wir mühsam erfunden haben [gem. i. d. aktuelle §218], sollten wir jetzt nicht anzünden.“21 Daraufhin Wörner, bei ihrer nächstmöglichen Redezeit, nur 4 Minuten später: „Es geht hier nicht um den Lebensbeginn und wann dieser wirklich einsetzt, sondern es geht um die Achtung der Frau als Mensch.“22 Im Angesicht der Menschenwürde des Embryo fühlen sich manche Reformerinnen scheinbar so provoziert, dass sie ihre radikale Katze aus dem Sack lassen. Wörner u.a. hier an der Stelle und z.B. Eichwede in der Bundestagsdebatte.23 Um zwei Beispiele zu nennen.
Im Osten nichts Neues
Gefragt von Ulle Schauws „Wie erheblich sind die Veränderungen durch die angestrebten Neuregelungen vor dem Hintergrund der Regelungen, die es im Osten Deutschlands gab?“24 gab Dr. Beate von Miquel zu Protokoll: „Dass die Rechte der Frauen aus der DDR, die seit 1972 ja das Recht auf den Schwangerschaftsabbruch hatten, eingeschränkt wurde 1993 eingeschränkt wurden, führte zu ziemlich heftigen Debatten. […] Eine Liberalisierung des §218 würde also gerade den ostdeutschen Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung also ein Stück weit wieder geben.“25 Die Verherrlichung der damaligen DDR-Gesetzgebung scheint in solchen Kreisen Usus zu sein. Heidi Reichinnek (DIE LINKE) fragte schon im Dezember in der Bundestagsdebatte „ob Ihnen eigentlich bewusst ist, dass wir im Osten dieses Landes schon mal deutlich weiter waren. In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche nämlich nicht kriminalisiert.“26 Als ob überhaupt ein Mensch im deutsch-demokratischen Unrechtsstaat27 und unter den wachsamen Augen der Staatssicherheit ein Recht auf Selbstbestimmung gehabt hätte. Ja, Ja, früher war alles besser, schon klar. Aber das ist schon zynisch und pervers28 bei einer Diktatur, bei einer kollektivistischen Ideologie, in der der Eizelne nicht sonderlich viel zählt, von Selbstbestimmung zu sprechen nur weil unter deren Regierung die idealisierten Abtreibungen erlaubt waren. Wir hatten über diesen Argument hier aber schon einmal berichtet.29
Was gabs sonst noch?
Die sog. ELSA Studie war sprichtwörtlich in aller Munde. So wurde sie z.B. von Prof. Dr. med. Matthias David30 scharf kritisiert. Auch in seiner sehr lesenswerten, schriftlichen Stellungnahme.31 Von anderen wurde sie immer wieder als Begründung zitiert, obwohl z.B. deren Stichprobe von 594 Frauen, wie die Autorinnen „vor Kurzem in einem Themenheft des ‚Bundesgesundheitsblatt‘“32 selbst zugaben, „nicht das Kriterium der Repräsentativität im Sinne einer Zufallsauswahl“33 erfüllen. Außerdem, so scheint es, ist Bayern das goldene Kalb dieser Studie und damit der Abtreibungsbefürworter. Hier gibt es Orte, wir drücken es vorsichtig aus, die womöglich einen erschwerten Zugang zu Abtreibungskliniken aufweisen könnten. Um diese Orte tanzen nun die Zitateure der ELSA Studie im einhelligen Reigen. Diese Orte sollen repräsentativ für ganz Deutschland sein. Mich würde ja mal interessieren wie das Angebot mit anderen Fachrichtungen dort so ist: Pulmologen? Augenärzte? Orthopäden? Wie lange muss man da auf einen Termin warten?
Wie Alicia Baier es in ihrem Eingangsstatement schon hat anklingen lassen, zog es sich durch die Anhörung, zumindest bei den Befürwortern der Neuregelung: Der §218 in seiner aktuellen Form droht den ganzen Tag damit Ärzte bei lebendigen Leibe zu fressen! Auch wenn David dem entschieden widersprach, aber der Eindruck erhärtete sich mehr und mehr, dass das Monster des 218ten Paragraphen aus dem Schrank des Strafgesetzbuches in jeder Klinik und jederzeit plötzlich zuschlagen kann.
Am Ende blieb alles wie es aktuell ist. Der Entwurf wurde nicht überwiesen, kann aber noch mal in einer Sondersitzung wieder auftauchen. Was hat diese Debatte dann bzw. überhaupt gebracht? Das waren meine ganz eigenen Eindrücke und Gedanken. Aber was meint ihr? Habt ihr sie verfolgt? Welche Argumente fandet ihr besonders schlüssig, nachvollziehbar? Welchen Experten gebt ihr Recht? Wo seht ihr den Knackpunkt in der Debatte?
Quellen: Alle folgenden Quellen wurden, wenn nicht anders angegeben, zuletzt am 13.02.2025 aufgerufen. Die Uhrzeiten beziehen sich auf die Uhrzeit rechts Oben im Videomitschnitt der Anhörung in der Mediathek: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836.
1 https://www.bundestag.de/resource/blob/1042570/f81b32c968493b4bc2596a8d7b61fb1c/a06_to133_oeA.pdf, zuletzt aufgerufen am 12.02.2025
2 https://www.corrigenda.online/leben/legalisierung-der-abtreibung-elf-ratgeber-zu-leben-und-tod, https://www.bundestag.de/resource/blob/1042374/ff87e71726fe54be004731aa4951b446/Liste-der-Sachverstaendigen.pdf.
3 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/konstituierung-kommission-reproduktive-selbstbestimmung.html
4 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-legt-abschlussbericht-vor-238414
5 https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2024/10/Gesetzentwurf-Schwangerschaftsabbruch-Zivilgesellschaft-Wapler-Wersig-Woerner-17.10.2024.pdf.
6 https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9f/29/387482/Stellungnahme-Gutachten-SG2412190033.pdf.
7 https://www.bundestag.de/resource/blob/1042374/ff87e71726fe54be004731aa4951b446/Liste-der-Sachverstaendigen.pdf.
8 https://www.corrigenda.online/leben/die-brandmauer-des-lebensschutzes-wankt-aber-noch-steht-sie, https://www.pro-medienmagazin.de/abtreibungsverbot-paragraf-218-wird-wohl-bleiben/, https://bundesverband-lebensrecht.de/ideologie-in-der-debatte-vernunft-in-der-entscheidung-2/, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/paragraf-218-legalisierung-von-abtreibungen-vorerst-gescheitert-a-6f549247-fa4b-4462-b254-1bcf05978018, und der offizielste: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836,
9 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836.
10 Kristijan Aufiero Statement ca.17:08 Uhr; Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 9.
11 Dr. med. Alicia Baier, Statement ca. 17:10 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 10.
12 https://www.bundestag.de/resource/blob/1049770/c854f0693e57f85259ccf8ea8da32006/Stellungnahme-Aufiero.pdf.
13 https://www.bundestag.de/resource/blob/1042374/ff87e71726fe54be004731aa4951b446/Liste-der-Sachverstaendigen.pdf,
14 Prof. Dr. Gregor Thüsing, Statement ca. 17:41 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 17.
15 „[…] die zweite Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch von 1993 (BVerfGE 88, 203) macht dem Gesetzgeber ungewöhnlich engmaschige Vorgaben […]“ (Drucksache 20/13775, S. 18) und „Die hinsichtlich der Grundrechte der Schwangeren restriktive, den Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers ungewöhnlich weit begrenzende Argumentationslinie des Bundesverfassungsgerichts ist zumindest für die frühe Phase der Schwangerschaft nicht mehr haltbar.“ (Drucksache 20/13775, S. 18).
16 Prof. Dr. Gregor Thüsing, Statement ca. 17:41 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 18.
17 Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Statement beginnt ca. 17:16 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 11.
18 Prof. Dr. Liane Wörner Statement beginnt ca. 17:50 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 21.
19 Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Antwortrunde 1, 18:48, Anmerkungen und Hervorheb. d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 36.
20 Carsten Müller (Braunschweig), CDU/CSU, zweite Fragerunde, 19:01 Uhr, Hervorheb. d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 39.
21 Beatrix von Storch, ca. 18:06 Uhr, Anmerkung d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 25.
22 Prof. Dr. Liane Wörner, erste Antwortrunde, ca. 18:10 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 26.
23 https://youngandfree-kaleb.de/schmankerl-aus-dem-plenarprotokoll/.
24 Ulle Schauws, Fragen 17:55 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 22.
25 Dr. Beate von Miquel, Antwortrunde 1, ca. 18:33 Uhr, Hervorheb. d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 33.
26 Heidi Reichinnek, am 05.12.2024, ca. 17:47 Uhr, https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618859#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4ODU5&mod=mediathek.
27 Siehe https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47560/die-ddr-ein-unrechtsstaat/.
28 Pervers soll hier im Sinne von ‚widernatürlich‘ verstanden werden.
29 https://youngandfree-kaleb.de/deutsche-einheit/.
30 https://www.bundestag.de/resource/blob/1042374/ff87e71726fe54be004731aa4951b446/Liste-der-Sachverstaendigen.pdf.
31 https://www.bundestag.de/resource/blob/1043114/3151a5de3dab1d1bc7b7c9c5fd352487/Stellungnahme-David.pdf.
32 Prof. Dr. med. Matthias David, Facharzt für Frauenheilkunde, Berlin, 5. Februar 2025, Schriftliche Stellungnahme, https://www.bundestag.de/resource/blob/1043114/3151a5de3dab1d1bc7b7c9c5fd352487/Stellungnahme-David.pdf, S. 8.
33 Siehe https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-024-03987-2, S. 30 (3 von 10).
Bilder: titelbild: https://unsplash.com/de/fotos/luftbild-des-gebaudes-gGI9zZKMG4g?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Weißer Adler: https://unsplash.com/de/fotos/weisser-adler-print-iZMtf93qEnE?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Baby: https://unsplash.com/de/fotos/baby-liegt-auf-blauer-decke-3pmdBNPx55A?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Frau mit Kriegsbemalung: https://unsplash.com/de/fotos/mann-im-schwarz-weissen-anzug-0wiG-aXzuq0?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash, Kommunismus_Vietnam: https://unsplash.com/de/fotos/graustufenfoto-der-strasse-lXnrRbo0Z6o?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash
Danke Sebastian für die sehr gute Aufarbeitung!!!! Ich war auf dem Zuhörerplätzen, auch Körpersprache sagt viel… Beschämend wie Abgeordnete da Arbeiten- oder besser sich während der Anhöhrung mit Handy und bunten Bildern…beschäftigen. Die Fragen waren vorher gut abgesprochen und die Sitzung dann eher noch ein Scheingefecht, die eigentliche Entscheidung fiel vorher….Wir können aber viel davon lernen und darum mutig und mit unseren Möglichkeiten weiter für das Leben!