Was bisher geschah:
Kristina Hänel, eine Ärztin die Abtreibungen vornimmt,
hatte im Internet öffentlich für ihre Dienste geworben und wurde dafür angezeigt.
Das dritte Mal. Doch die ersten beiden wurden nicht beachtet,
nun aber musste das Amtsgericht Gießen nach dritter Anzeige reagieren.
Sie wurde letztes Jahr zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt,
legte Revision ein und erschien am Freitag (12.10.’18) erneut vor Gericht.
Jetzt aber ist es geschafft. Sie ist in zweiter Instanz wieder gescheitert.
Ihre Revision wurde abgewiesen. Sie wollte diesmal auch gar keinen Freispruch mehr,
wollte kein Recht, sondern die Abweisung.
Richter Johannes Nink riet Frau Hänel:
„Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz.“
Jetzt nämlich ist der Weg nach Karlsruhe geebnet.
So lange der Bundestag keine Gesetzesänderung auf den Weg bringe, werde Hänel
weiter für die Aufhebung des Werbeverbots zur Abtreibung kämpfen, bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Dort soll/kann nämlich dann das Bundesverfassungsgericht den §219a als verfassungswidrig einstufen.
Frau Hänel hat 1994 unter dem Pseudonym Andrea Vogelsang, ein Buch geschrieben.
„Die Höhle der Löwin – Geschichten einer Ärztin über Abtreibung“
Hier ein paar Zitate, um einen kleinen Einblick in die Gedankenwelt dieser Frau zu erhalten:
„Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern,
ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich.“ (S. 212)
Sie schreibt, „dass der Begriff Töten zum Thema Abtreiben dazu gehört.
Ein Embryo, eine Leibesfrucht, ist für mich etwas Lebendiges,
und nach der Abtreibung lebt es nicht mehr. Das sehe ich so,
und ich weiß, dass diese Fragen auch unter uns,
die wir Frauen zu humanen Abtreibungsmöglichkeiten verhelfen wollen sehr umstritten sind.
Dennoch finde ich, dass der Begriff >Abtreiben< der einzig wirklich angemessene ist,
weil er am klarsten beschreibt, um was es eigentlich geht.“(S. 190)
Das Buch wurde jetzt 2018 neu aufgelegt.
Dazu schrieb sie im Nachwort:
„Mit Erstaunen muss ich jedoch feststellen,
dass im Grunde jeder Satz inhaltlich noch immer stimmt.“
(S. 218, zur Neuauflage 2018)
Quellen:
Zitate vom Richter sind dem Artikel aus
dem Artikel der Welt entnommen.
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Kristina Hänel aka Andrea Vogelsang
Die Höhle der Löwin – Geschichten einer Ärztin über Abtreibung
2018, Ulrike Helmer Verlag
omi
Sie tötet also GERNE kleine Babys.
Was für eine hartherzige Frau und Mörderin.
Markus Richter
Eine Frau die einen Kampf für Mord und Tod führt und dafür von einem Richter noch ermutigt wird. Verrückt!
Jenny
Noch verrückter und schlimm finde ich, dass die besagt Ärztin noch nicht einmal Gynäkologin, sondern eine Allgemeinärztin, also Hausärztin ist.
…Nunja, vielleicht werden demnächst ja beim Zahnarzt auch gleich mal Blindarmoperationen und beim Hautarzt Augenlinsenoperationen durchgeführt ….sind ja auch alles Ärzte
Britta
Durch Abtreibung wird nicht nur „etwas Lebendiges“ getötet, wie Frau Hänel es ausdrückt, sondern ein kleiner Mensch mit einem schlagenden Herz. In vielen Fällen wird damit auch die Gesundheit und der „Seelenfrieden“ der betroffenen Frau zerstört. Das ist kein Ziel, wofür man kämpfen, und nichts, was einem Spaß machen sollte.