Alkohol in der Schwangerschaft kann zu massiven Schädigungen des Kindes führen.
Neben vielen, vielen anderen Menschen, die unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FASD) leiden,
ist jetzt eine 15 jährige vor das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gezogen und
hat auf Opferentschädigung geklagt!
Doch vergeblich. Denn Kinder hätten bei Schäden, die durch Alkoholmissbrauch
der Mutter in der Schwangerschaft verursacht werden, i.d.R. keinen Anspruch auf
Entschädigung. Es sei denn, die Mutter wollte mit dem Konsum ihr Baby im Bauch
abtreiben und töten, wie am vergangenen Donnerstag (23.09.2020) das Gericht in Kassel entschied.
(Az: B 9 V 3/18 R)
„Ein vorgeburtlicher Alkoholmissbrauch während der Schwangerschaft
kann auch einen tätlichen Angriff auf das ungeborene Kind darstellen.“
So die Richterin aus Kassel. Wenn aber ein Abtreibungsversuch nicht nachweisbar ist,
haben die betroffenen Kinder weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung.
So wie es bei der 15 jährigen aus Sachsen-Anhalt der Fall gewesen ist.
Ihre Mutter war alkoholabhängig und hatte auch während der Schwangerschaft
ziemlich viel Durst. Sie selbst sagte später vor Gericht, dass es ihr durchaus klar
gewesen sei, dass sie mit dem Alkohol ihr Kind schädigen würde. Ihre Tochter
ist nun aufgrund einer „globalen Entwicklungsverzögerung“ schwerbehindert.
„Das Jugendamt, das wegen der Probleme der Mutter die
Pflegschaft führte, beantragte 2009 eine Opferentschädigungsrente.
Das Versorgungsamt in Sachsen-Anhalt lehnte dies ab. Eine Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Inzwischen lebt das Mädchen in einer Pflegefamilie, die das Verfahren vor dem BSG fortführte.“
(Berliner Kurier)
Hintergrund der Opferentschädigung sind das Gewaltmonopol und die Schutzpflichten unseres Staates.
Wenn der Staat aber die Opfer, wie bei Ungeborenen in Verbindung mit Alkoholmissbrauch,
nicht schützen kann/konnte, versagt diese Schutzpflicht! Um dieses Versagen aber zu begründen muss
„vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff“ gegen die eigene oder auch eine andere Person nachweisbar sein.
Das gilt auch für eine „vorsätzliche Beibringung von Gift“!
Grundsätzlich ist zwar auch der Embryo vom Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes umfasst,
aber der Alkoholkonsum während der Schwangerschaft sei nicht verboten, so das Gericht. Strafbar sei nur ein
versuchter oder tatsächlicher Schwangerschaftsabbruch. Eine Opferentschädigung komme deswegen nur dann in Betracht,
wenn der Alkoholkonsum einer Schwangeren auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft, also eine versuchte
Tötung des ungeborenen Kindes, gerichtet ist. Im aktuellen Fall hat die Mutter zwar von den Schädigungen ihres Kindes
gewusst aber nach den Feststellungen der Vorinstanzen habe sie nicht vorgehabt,
den Embryo durch Alkohol abzutreiben bzw. zu töten. (Vgl. Az: B 9 V 3/18 R)
Der Sozialverband FASD Deutschland wertet das gestrige Urteil dennoch als Erfolg.
Der Präsident Adolf Bauer wird von der dpa mit folgenden Worten zitiert:
„Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht
geschützt wird. Wir setzen uns jederzeit für sozial benachteiligte Menschen ein
und kämpfen weiterhin für die Teilhabe behinderter Menschen
und ihre Partizipationsmöglichkeiten.“
Wir freuen uns ebenfalls sehr über diesen rechtlichen Schutz!
Gleichzeitig sind aber schockiert wie verwirrend die Gesetze sind
und dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Eine bewusste Abtreibung durch Alkohol ist
strafbar weil es Gift ist? Eine bewusste Abtreibung
mit der Abtreibungspille ist es nicht? Abtreibung durch eine Injektion
ist es auch nicht? Die sind aber definitiv tödlich und ein vorsätzlicher,
tätlicher Angriff auf die Schutzbedürftigsten.
Wer mehr über den Rechtsstatus des Embryo in
den deutschen Gesetzen wissen möchten, der
kann sich gern unter #Nasciturus kundig machen.
Quellen:
Berliner Kurier
Freie Presse, S. 8 vom 25.09.2020
Woman
widersprüchliche Gesetze … je nach Lobby, Lust und Laune
Meichßner Sebastian
„Wenn in der Medical University of South Carolina bei einer Schwangeren durch Urinprobe der Gebrauch von Kokain festgestellt wird, kann sie wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige verhaftet werden. Genauso in Illinois: Wenn dort eine Schwangere illegale Drogen nimmt, kann sie wegen ‚der Weiterhabe verbotener Substanzen an Minderjährige‘ strafrechtlich verfolgt werden. Dass der Gebrauch dieser Drogen während der Schwangerschaft als Verbrechen angesehen wird, zeigt, dass man die Ungeborenen impliziet als Person mit eigenen Rechten betrachtet, die es verdienen, sogar vor der eigenen Mutter geschützt zu werden. Welche Ironie liegt darin, dass dieselbe Frau, die strafrechtlich verfolgt und inhaftiert wird, weil sie ihr Kind in Gefahr gebracht hat, völlig frei ist, einem Arzt zu engagieren, der ebendieses Kind abtreibt! In den USA ist es heute verboten, seinem nicht nicht geborenen Kind Schaden zuzufügen, aber es ist völlig legal es umzubringen!“
Randy Alcorn in Pro Life, 2015, CLV Verlag, S. 50
Jede Flasche Alkohol hat ein Symbol mit einer Schwangeren und deren Baby im Bauch abgebildet. Darauf steht sinngemäß: „Der Genuss alkoholischer Getränke während der Schwangerschaft kann Geburtsschäden verursachen. Das zeigt doch, dass selbst die Getränkeindustrie Ungeborene wirklich als Kinder ansieht, und meint, dass wir sie vor Alkohol schützen müssen. Das zeigen die Etiketten auf den Flaschen deutlich, die ein Baby im Bauch seiner Mutter abbilden und Frauen davor warnen ihrem Kind Schaden zuzufügen. „Aber wenn Alkohol trinkende Mütter ihren ungeborenen Kindern schaden, was geschieht dann bei der Abtreibung?“ (ebd.)