[Teil 4 von 4]
Antwort: Ja. „SRGR“ als Begriff steht eh schon auf wackligen Definitionen. Aber, dass man das Kartenhaus so hoch bauen kann – und damit durch kommt – wie die folgenden Organisationen bzw. Institutionen, ist erstaunlich. Dabei beschränken sie sich nicht nur auf SRGR oder „sexuelle Rechte“, sondern fordern unter den Begriffen „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ (SRG) oder „reproduktive Rechte“ (RR) ein sog. „Menschenrecht auf Abtreibung“.
Im (um)Interpretieren und (Um)Deuten sind diese Organisationen und Institutionen spitze. Aber damit wird das Abschlussdokument der Weltbevölkerungskonferenz, dem 179 Staaten einstimmig zugestimmt haben, ad absurdum geführt. Damit könnte man es eigentlich – entschudlidgt bitte den Ausdruck – „in die Tonne kloppen“.
Abschließend zu unserer „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“-SRGR-Reihe schauen wir uns ein paar negative und positive Beispiele an. Denn:
„Obwohl es seit den UN-Konferenzen in Kairo und Peking kein anderes internationales von der Staatengemeinschaft ausgehandeltes und einmütig beschlossenes Dokument gibt, das ‚reproduktive und sexuelle Rechte‘ definieren würde, werden der damals erzielte Konsens und die Vorbehalte in Bezug auf Abtreibung von unterschiedlichen Akteuren, darunter UN-Vertragsorganen und NGOs, immer wieder unterwandert bzw. werden Staaten unter Druck gesetzt ihre Abtreibungsregelungen zu liberalisieren.“1
Negativ Beispiele
Zur Erinnerung: Es wurde in Kairo 1994 verhandelt, dass Abtreibung „nicht als Methode der Familienplanung gefördert werden darf und die Regierungen geeignete Maßnahmen treffen sollen, um Frauen dabei zu helfen, von einer Abtreibung abzusehen (Punkt 7.24). Im Kairoer Aktionsprogramm ist außerdem vom Einsatz für eine völlige Eliminierung des Bedarfs an Abtreibungen die Rede (Punkt 8.25) und es wird hervorgehoben, dass Angelegenheiten, die die Abtreibung betreffen, nur auf innerstaatlicher und lokaler Ebene geregelt werden dürfen.“2
Druck auf Regierungen
„In Irland beispielsweise wurde auf Druck des UN-Menschrechtsausschusses von der irischen Regierung ein Referendum über die Legalisierung der Abtreibung durchgeführt, das dazu geführt hat, dass Abtreibung dort seit 1.1.2019 weitgehend legal ist (das IEF hat berichtet). Die gleiche Taktik wird u.a. auch gegenüber Malta angewandt (siehe C-Fam-Artikel vom 4. Oktober 2018). An ieser Stelle könnte man viele weitere Beispiele nennen – ob nun südamerikanische Länder, Polen oder ganz besonders Afrika, wo unter dem Vorwand von Gesundheitsleistungen und sexuellen und reproduktiven Rechten versucht wird, Abtreibung zu liberalisieren (siehe „The 2016-2063 Sexual and Reproductive Health and Reproductive Rights, Neo-Colonizing Plan for Africa“). Die Druckausübung erfolgt dabei oft über die Zusage von Entwicklungshilfe unter der Bedingung der Gewährleistung von sexuellen und reproduktiven Rechten. Die einflussreichen ausländischen Organisationen sind dabei in der Lage einen enormen (gesellschafts-)politischen Einfluss auszuüben, ohne über eine demokratische Legitimierung zu verfügen.“3
Amnesty erhöht den Druck
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) z.B., leitet aus „reproduktiven und sexuellen Gesundheit Rechten“ ganz offen ein Recht auf Abtreibung ab: „Amnesty [fordert] gemeinsam mit 281.000 Unterstützerinnen und Unterstützern und 360 zivilgesellschaftlichen Organisationen in einer Petition an die Entscheidungsträger der UN [diese auf], dass die sexuellen und reproduktiven Rechte in der Bevölkerungspolitik und in den globalen Entwicklungszielen eine hohe Priorität erhalten sollen.“4 Oder:
„Anstatt den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch unter rein gesundheitlichen Aspekten zu betrachten oder als Frage, die nur bestimmte Menschen betrifft, erkennt unsere neue Position an, dass der sichere Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch für die Verwirklichung des gesamten Spektrums der Menschenrechte und die Erreichung von sozialer, reproduktiver und wirtschaftlicher Gerechtigkeit sowie Geschlechtergerechtigkeit von wesentlicher Bedeutung ist.“5
Lobbyarbeit und die damit verbundenen Rechte
Die Europäische Union ist nicht ganz so forsch. Eher etwas „hinten rum“. Zumindest formuliert sie SRGR als „sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“. Gerade der Matic-Bericht6 ist voll von dieser Formulierung. Aber auch das „Europäische Parlamentarische Forum für sexuelle und reproduktive Rechte“ (EPF), „ein Netzwerk von Abgeordneten aus ganz Europa, die sich für den Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte (SRGR) der am meisten gefährdeten Menschen in der Welt einsetzen, sowohl im Inland als auch in Übersee“,7 nutzt sehr gern diesen Begriff.
Aber auch wenn es vielleicht den Eindruck macht, „handelt es sich [beim EPF] nicht um ein parlamentarisches Gremium, sondern um eine Lobbygruppe“8, schreibt Sophia Kuby. Diese Lobbygruppe hat ein Grundlagenpapier verfasst, in dem sie die „sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in verständlicher Sprache“ erklären und „schlagfertige Argumente zugunsten dieser wichtigen Grundsätze“ liefern. Es „soll als Referenzdokument für politische Entscheidungsträger in Kontexten wie Konferenzen und Diskussionen dienen“8
In dieem Grundlagenpapier wird fast die gleiche, wenn auch nicht identische, Argumentationskette wie die nun folgende bemüht:
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen – UN-Hochkommisariat für Menschenrechte – dänisches Institut für Menschenrechte
Hier kommen jetzt ein paar Big Player. Diese drei Institutionen haben sich zusammengeschlossen und 2014 ein Handbuch veröffentlicht: „REPRODUCTIVE RIGHTS ARE HUMAN RIGHTS – A HANDBOOK FOR NATIONAL HUMAN RIGHTS INSTITUTIONS„9 (Reproduktive Rechte sind Menschenrechte – Ein Hanbduch für nationale Menschenrechtsorganisationen)
In diesem Handbuch steht u.a., dass die „Staaten […] Maßnahmen ergreifen [sollten] um die Zahl der unsicheren Schwangerschaftsabbrüche und die damit verbundenen Risiken für Gesundheit und das Leben von Frauen und Mädchen zu reduzieren.“10 Im Kairoer Aktionsprogramm war aber vom Einsatz für eine völlige Eliminierung des Bedarfs an Abtreibungen die Rede (Punkt 8.25). Schon vergessen?
Die Aufforderung in dem Handbuch dieser drei Organisationen hat den UN Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR)11 zum Verfassen der „General comment No. 22 (2016) on the right to sexual and reproductive health“ veranlasst. Dieser Ausschuss, der eine beratende Funktion hat und den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen kann, fordert von den UN-Vertragsstaaten in diesem „General Comment No. 22(2016)“: Eine „Liberalisierung der restriktiven Abtreibungsgesetze; Gewährleistung des Zugangs von Frauen und Mädchen zu sicheren Abtreibungsdiensten und einer qualitativ hochwertigen Betreuung nach dem Schwangerschaftsabbruch, unter anderem durch die Ausbildung von Gesundheitsdienstleistern; und Achtung des Rechts von Frauen, autonome Entscheidungen über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu treffen.„12
Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) wiederum zitiert in ihrer „IPPF EN partner survey: Abortion legislation and its implementation in Europe and Central Asia“ (IPPF Partnerumfrage: Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch und ihre Umsetzung in Europa und Zentralasien) diese Forderung fast schon euphorisch und schließt daraus:
„Damit wird die Abtreibung zu einem integralen und wesentlichen Bestandteil der reproduktiven Gesundheit, nicht anders als die Gebärmutterhalsuntersuchung, Empfängnisverhütung und Mutterschaftsvorsorge.„13
Ernsthaft?
Achso: Wusstet ihr, dass zu den IPPF-Partnern, die diese Umfrage unterstützt haben, die deutsche Pro Familia gehört?(siehe S. 157). #KairoSagtMirNix
(vgl. dazu: „Was sind die sog. ’sexual and reproductive health and rights'“ by Dr. Stephanie Merckens)
Positive Beispiele
Seit einiger Zeit formiert sich eine Koalition von Staaten, die gegen die erzwungene Liberalisierung der Abtreibung auftritt und wegen des missbräuchlichen und manipulativen Gebrauchs des Begriffs der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ die Beseitigung desselben aus UN-Dokumenten fordert. Die Wurzel dessen liegt „aber natürlich“ in der Verteidigung des Patriarchats und der bestehenden Machteinflüsse.14 Aber mal ehrlich: Sobald jemand gegen Abtreibung anstinkt ist er doch immer patriarchalisch und rechts unterwegs.
UN-Gesundheitsgipfel in New York 2019
„Eine erste Staatenallianz entstand während des UN-Gesundheitsgipfels in New York im September 2019. Dem Aufruf der USA eine Koalition gegen die Unterwanderung des Kairoer Konsenses zu bilden, folgten 20 Staaten – Ungarn, Polen, Brasilien, Russland, Weißrussland,
Ägypten, Bahrain, Demokratische Republik Kongo, Uganda, Nigeria, Irak, Saudi-Arabien,Vereinigte Arabische Emirate, Jemen, Libyen, Sudan, Guatemala, Mali und Haiti.“15
UN-Bevölkerungsgipfel in Nairobi 2019
„Ein weiterer Widerstand gegen den Begriff der SRHR regte sich während des Bevölkerungsgipfels in Nairobi ebenfalls 2019. Dort bildete sich eine Allianz bestehend aus 10 Staaten, darunter Ungarn, Polen, Brasilien, Weißrussland, Ägypten, Haiti, Libyen, Senegal, St. Lucia und Uganda. Die Staaten veranstalteten eine Gegenkonferenz bei der sie zwei Prinzipien des Aktionsplans der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo herausstrichen: Jeder hat ein Recht auf Leben, auf Freiheit und persönliche Sicherheit [und] Die Familie stellt die Keimzelle der Gesellschaft dar und muss als solche gestärkt werden“16
Geneva Consensus Declaration
Diese Erklärung17 besteht zwar nur aus zwei Seiten. Aber die haben es in sich. Denn was da steht ist fast ausschließlich aus international anerkannten Dokumenten der UN, der Abschlusserklärung der Weltbevölkerungskonferenz (ICPD) von Kairo 1994 und der Weltfrauenkonferenz von Peking 1995, zitiert. Wir haben hier darüber berichtet.
„Die unterzeichnenden Staaten [dieser Erklärung] bekräftigen, dass es weder ein internationales Recht auf Abtreibung noch eine Verpflichtung auf nationaler Ebene gibt, Abtreibungen zu ermöglichen oder zu finanzieren. Im Zusammenhang mit der Förderung der Frauengesundheit wird auch die sexuelle und reproduktive Gesundheit genannt, jedoch im Unterschied zu den Bestrebungen einiger UN-Teilorganisationen explizit unter Ausschluss der Abtreibung.“18
Wachsender Widerstand?
Katrin Erlingsen von der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) führte in einem Web-Seminar der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in das Konzept SRGR ein. Darin sagt sie u.a., dass der „Widerstand gegen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte […] gewachsen“ sei und SRGR „immer noch ein umstrittenes Thema im Rahmen der UN“ ist. „Die Wurzel dessen“ soErlingsen, „ist oft die Verteidigung des Patriarchats und der bestehenden Machteinflüsse. […] Es ist wichtig, das UN-System zu bestärken und dafür zu sorgen, dass es weiterbesteht und nicht ausgehöhlt wird von denjenigen, die es schwächen wollen“, meint Erlingsen. „Denn nur so können wir die UN als einen Ort schützen, in dem internationale Normen weiterentwickelt werden und auf nationaler Ebene eingefordert werden können.“19
Das hat sie nicht wirklich gesagt? Wer unterwandert denn seit Jahren die Definitionen der SRG bzw RR und fügt schleichend die sexuellen Rechte bei, um SRGR in die Dokumente zu schleusen? Ernsthaft!? Sie wollen das UN-System bestärken? Schlechter Scherz! Untergraben war wohl eher das Wort, nach dem Erlingsen da gesucht hat.
Aber der Widerstand besteht nicht erst, wie Erlingsen meint, seit Donald Trump und der Geneva Consensus Declaraion. Wir sind da schon früher aufgestanden. Die Ablehnung der Abtreibung als Menschenrecht war schon immer da. (Warum sonst ist Abtreibung kein etabliertes, international anerkanntes Menschenrecht? Warum sonst haben es z.B. die sexuellen Rechte nicht nach Kairo, Peking und in die Agenda 2030 geschafft?20) Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung und Co. leisten ihrerseits dagegen großen Widerstand und versuchen sogar hier, bis heute, den Eindruck zu vermitteln als wäre SRGR schon längst internationaler Konsens. Ist er aber nicht. Es gibt kein internationales Menschenrecht auf Abtreibung!
Zusammenfassung
Im Moment erleben wir, so fasste es Holewik uns gegenüber zusammen, dass es den Proponenten eines „Rechts auf Abtreibung“ mittlerweile egal ist, woraus sie es ableiten (RR, SRG, SR oder SRGR). Sie haben das Mantra des „Menschenrechts auf Abtreibung“ so oft wiederholt, dass sie meinen es sei bereits etabliert. Als Beleg dafür kann man die kürzliche Entschließung des EU-Parlaments, die die explizite Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union fordert21und die UN-Resolution, die Zugang zu „sicherer Abtreibung“ fordert.22
Aber, wie dem auch sei, es ist nie zu spät, um die Dinge ins rechte Licht zu rücken.
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Quellen:
Alle Aufgerufen am 08.09.2022
1: Mag. Antonia Holewik’s (Institut für Ehe und Familie) „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte – Hintergrundinformation„; S. 5
2: ebd.; S. 2; Unterstreichung d. Autors
3: ebd. S. 5; Hervorheb. d. Autors
4: https://www.amnesty.de/my-body-my-rights-0
5: https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/schwangerschaftsabbruch/neue-position-schwangerschaftsabbrueche; 2. Was sind die wichtigsten Änderungen in der Position?
6: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0314_DE.pdf
7: https://www.epfweb.org/node/46
8: Sophia Kuby; Die EU – Komplizin der Abtreibungspolitik in Entwicklungsländern?; in Büchner, Kaminski, Löhr (Hg.); Abtreibung – ein neues Menschenrecht?; Sinus Verlag; 2. Auflage; 2014; S. 180
8: https://www.epfweb.org/sites/default/files/2020-05/ib_srhr_-_the_basics_de_final.pdf; S. 1
9: https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/Publications/NHRIHandbook.pdf
10: ebd.; S.51 von 229
11: Wikipedia: „Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, CESCR[2] (englisch Committee on Economic, Social and Cultural Rights) ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan[3], welches die Einhaltung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte[4] (Sozialpakt, IPwskR) durch die Vertragsstaaten überwacht[5]. Er hat eine beratende Funktion und kann den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.“
12: http://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=4slQ6QSmlBEDzFEovLCuW1a0Szab0oXTdImnsJZZVQfQejF41Tob4CvIjeTiAP6sGFQktiae1vlbbOAekmaOwDOWsUe7N8TLm%2BP3HJPzxjHySkUoHMavD%2Fpyfcp3Ylzg; General comment No. 22 (2016) on the right to sexual and reproductive health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights); Punkt 28; „liberalize restrictive abortion laws; to guarantee women and girls access to safe abortion services and quality post-abortion care, including by training healthcare providers; and to respect the right of women to make autonomous decisions about their Sexual and Reproductive Health (SRH).“
13: https://www.europe.ippf.org/resource/ippf-en-partner-survey-abortion-legislation-and-its-implementation-europe-and-central-asia; S. 6 linke Spalte: „Moreover, governments have a duty to “liberalize restrictive abortion laws; to guarantee women and girls access to safe abortion services and quality post-abortion care, including by training healthcare providers; and to respect the right of women to make autonomous decisions about their Sexual and Reproductive Health (SRH).” This situates abortion as an integral and essential element of reproductive health, no different from cervical screening, contraception and maternity care.
14:https://www.dsw.org/wie-srgr-und-patriarchische-strukturen-zusammenhaengen/
15: siehe Fn. 1; S. 7
16: ebd.
17: http://c-fam.org/wp-content/uploads/geneva-consensus-declaration-english.pdf
18: siehe Fn. 1; S.8
19: https://blog.lsvd.de/webinar-26-5-16-uhr-sexualitaet-reproduktion-und-internationales-recht-eine-einfuehrung-in-sexuelle-und-reproduktive-rechte-mit-katrin-erlingsen-dsw/; https://www.dsw.org/wie-srgr-und-patriarchische-strukturen-zusammenhaengen/
20: https://www.dsw.org/wp-content/uploads/2019/10/SRGR_final_web.pdf
21: https://www.ief.at/eu-abtreibung-recht-auf-abtreibung-auf-vormarsch-im-eu-parlament/
22: https://www.die-tagespost.de/politik/un-resolution-fordert-zugang-zu-sicherer-abtreibung-art-231879
Bilder: Titelbild; gelbe Wand; Seh_das_gute; Kind_wasser; Pinke_Wand; Mülleimer; Stop_Hand
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