„Entweder ein Mensch ist Mensch durch die biologische Zugehörigkeit zur Gattung,
oder er ist es erst von einem besonderen Grad aktualisierter Geistigkeit an.
Dann aber ist ein neugeborener Säugling weniger schutzberechtigt als ein erwachsener Schäferhund,
mit dem zweifellos ein höheres Maß an Kommunikation möglich ist.
Wenn wir indessen eine solche Grenze des Menschenrechts nicht wollen,
dann können wir jene ganz willkürliche Dreimonatsgrenze überhaupt nicht rechtfertigen.“
Robert Spaemann – „Kein Recht auf Leben?“
in „Auf Leben und Tod – Abtreibung in der Diskussion“
Hrg.: Hoffacher/Steinschulte/Fietz
2. Auflage 1985
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