Das Kabinett hat am Mittwoch nun den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §219a beschlossen.
Damit ist der Weg frei. Jetzt wird er im Bundestag und und Bundesrat vorgelegt. Stimmen die zu, ist der §219 Geschichte.
Apropos Geschichte:
„Als der Deutsche Bundestag im Jahr 1974 mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD und FDP die Fristenregelung für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs einführte, waren alle Parteien in einem einig: Niemals dürfe die Tötung eines Embryos in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert werden.“1,2
Seit Wochen, Monaten und Jahren wird immer wieder gesagt,
dass Frauen sich im Schwangerschaftskonflikt nicht richtig informieren können:
- „Bei Information handelt es sich im Kern um eine Aktion, die von den Suchenden ausgelöst wird, die sich über eine Dienstleistung oder ein Angebot informieren möchten.
- Jede Frau kann zu jeder Zeit überall Informationen über Abtreibung erhalten.
- Jede Frau kann zu jeder Zeit in gynäkologischen Praxen, Kliniken etc. anrufen und dort Informationen, Beratungsgespräche und Aufklärung über Abtreibung bekommen.
- Jede Frau kann Adressen von Abtreibungseinrichtungen bei der Beratung in staatlich anerkannten Beratungsstellen erhalten. So soll unter anderem eine von Erwerbsinteressen freie Beratung und Information der Schwangeren sichergestellt werden.
- Nicht unter das Werbeverbot fallen Informationen unter fachlich involvierten Ärzten und in Fachzeitschriften, ebensowenig die individuelle Beratung von Patientinnen und Patienten.
- Ein Beispiel für Fehl- und Falschinformationen liefert das Werbeblatt von Kristina Hänel, Abtreibungsexpertin aus Gießen, das Grundlage für berechtigte Anzeigen gegen sie war: Darin finden sich unter anderem tendenziöse Begriffe („Schwangerschaftsgewebe“, „Fruchtblase“), fälschlich spricht sie von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsbescheinigung. Außerdem soll man eine Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld mitbringen (das Original liegt uns vor).“3
Wie dem auch sei, die Bundesregierung scheint alles dafür zu tun, dass dieser „verhasste Paragraph“ endlich aus dem StGb verschwindet. Dass sie sich „dabei der Zustimmung großer Teile der veröffentlichten Meinung sicher sein kann, ist freilich nicht allein die Folge eines Wertewandels, sondern auch bewusster Desinformation. Dass Frauen sich unter der geltenden Rechtslage über Abtreibungsmethoden nicht informieren könnten, ist schlicht unwahr.“1
Aber, Psssst!
Wer noch mehr wissen möchte, der kann gern die „Stellungnahme des Bundesverband Lebensrecht (BvL)„, diese Pressemitteilung von Alexandra Linder (Vorstizende BvL), diese Pressemitteilung von Cornelia Kaminskis (AlfA e.V.) oder die Seite „Keine Werbung für Abtreibung“ lesen.
Quellen:
alle aufgerufen am 10.03.2019
1: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schwangerschaftsabbruch-219a-das-werbeverbot-fuer-abtreibungen-17864344.html
2: https://dserver.bundestag.de/btd/07/019/0701981.pdf; S. 17
3: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/stellungnahme-zur-aufhebung-des-werbeverbots-fuer-abtreibungen-219a-stgb/
Titelbild
Psssst
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