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Das ist keine Liste sondern ein Pranger?

Aktuelle Seite: Start / News / Das ist keine Liste sondern ein Pranger?
26. September 2019 von Sebastian Meichßner

Seit dem Gerichtsverfahren gegen Kristina Hänel,
die rechtswidrig auf ihrer Internetseite geworben hatte,
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen,
gab es eine große Debatte um den „Abtreibungparagraphen §218“
und das dazugehörige Werbeverbot im §219a.

Nach langem Hin und Her, wurde ein Kompromiss gefunden.
Das Werbeverbot bleibt, aber die Bundesärztekammer darf u.a. mit
einer offizielle Liste, die man sogar hier problemlos finden kann,
Informationen über diejenigen Ärzte bereitstellen, die Abtreibungen durchführen.

Soweit so gut.
Klang bis hierhin alles nach einem vernünftigen Kompromiss:
„Wir als Ärzte dürfen auf unseren Internetseiten darüber informieren, dass wir Abtreibungen durchführen,
aber über nähere Details, die Art der Abtreibung usw. informiert allein die Bundesärztekammer.
Jetzt müssen wir uns nur noch auf deren Liste registrieren lassen.“
Könnte man meinen.

Das haben bis jetzt knapp unter 100 Ärzte geschafft.
Davon sehr, sehr viele aus Berlin und Hamburg.
Die anderen Bundesländer sind kaum bis gar nicht vertreten,
obwohl es über 1200 Ärzte geben soll, die Abtreibungen durchführen.
Was ist da los?

Die SPD Abgeordnete Nina Scheer hält diese Liste in ihrer derzeitigen Form für eine
„faktische Desinformation“. Ach so?
Auch empfinden viele diese, den Frauen freizugängliche Liste
als eine Art Pranger, an den die Ärzte gestellt würden.
– Uuh die bösen Abtreibungsgegner sind überall Uuh –

Daswegen müsse der §219a gestrichen werden.
Und wenn man schon einmal soweit ist,
gleich auch noch der §218, oder?

Oppositionspolitiker forderten die Sozialdemokraten erneut dazu auf,
im Bundestag gemeinsam die Union zu überstimmen.

„Ich finde das auch verständlich“ so Cornelia Möhring (die Linke),
„denn das Berliner Urteil gegen die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer zeigt,
dass es nach wie vor keine Rechtssicherheit gibt. Solange der 219a existiert,
stehen Ärzte nach wie vor mit einem Bein im Gefängnis.
In der Situation zu verlangen, sich freiwillig auf eine solche Liste setzen zu lassen, ist absurd.“
(Welt)

Gaber und Weyer hatten auf ihrer Internetseite geschrieben,
dass sie einen „medikamentösen, narkosefreien“ Abbruch in „geschützter Atmosphäre“
durchführen würden. Vielleicht sollten die beiden Ärztinnen nochmal den
Unterschied zwischen Werbung und Information herausarbeiten…

Darüber gibt es definitiv Rechtssicherheit!
Nur darüber ob man sich noch an den geltenden
§218 und §219a halten sollte anscheinend nicht mehr…

Man kann jetzt aber versuchen, den demokratisch beschlossenen Kompromiss
und die Liste der Bundesärztekammer für Nonsense zu erklären, sich dem zu widersetzen und sich nicht registrieren lassen.
Man kann auch einen demokratischen Beschluss als ein „an den Pranger stellen“ interpretieren. Make sense?
Das hätte zur Folge, dass man eine erneute Debatte erzwingt
und die vollständige Legalisierung der Abtreibung anpeilt…

Aber das ist garantiert alles gar nicht so schlimm wie wir das immer malen.
Die Ärzte und Ärtzinnen, die sich für eine Reformierung des §219a eingesetzt und sich dann selbst
noch nicht mal in die Liste eingetragen haben, haben das bestimmt einfach nur vergessen…
Stimmt’s?

Bild von DigitArtClips auf Pixabay

Kategorie: NewsSchlagwörter: §219a, Abtreibung, Ärzte, Kristina Hänel, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftskonflikt
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Über Sebastian Meichßner

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Meichßner Sebastian

    26. September 2019 um 12:29

    Ich klick schon seit dem erscheinen der Liste aller 5 Minuten auf aktualisieren um herauszufinden wer die Ärzte sind…
    Ääää Nein! Sorry, da muss ich euch enttäuschen.

    Antworten
  2. Omi

    26. September 2019 um 21:36

    ^^ …schön ironisch geschrieben …

    Antworten

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