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Die Sache mit dem §218

Aktuelle Seite: Start / Schwangerschaftskonflikt - Hilfe / Die Sache mit dem §218
6. Oktober 2021 von Sebastian Meichßner

Dieses Jahr ist er nun 150 Jahre alt geworden.
Es gibt mittlerweile eine riesige Kampagne, die den §218
am liebsten im Müll sehen würde. Warum eigentlich nicht?

Verkürzt dargestellt: der §218 befindet sich im Strafgesetzbuch (StGB) unter den Straftaten gegen das Leben.
Mord, Totschlag, usw. Diese Paragraphen helfen z.B. dem Staat oder Angehörigen von bspw. Getöteten, Gerechtigkeit
zu erfahren. Diese Paragraphen sind in gewisser Weise auch ein Ausdruck der unantastbaren Würde der Verstorbenen.
Diese Straftaten gegen das Leben sind Ausdruck des „Rechts auf Leben“, das jeder Mensch hat.

Fehlt z.B. §211 (Mord) fehlt dem Kläger jegliche Grundlage.
Nicht nur, dass ihm die Grundlage fehlt, denn nach dem Mord fehlt er auch selber.
War da was? „Wo kein Kläger, da kein Richter!“

Streichen wir jetzt den §218 gänzlich, streichen wir das Recht auf Leben.
Dann streichen wir auch den Embryo bis zur Geburt. Es geht dann nur noch
um die Schwangerschaft. Der Embryo ist Schwangerschaftsprodukt.

Der §218 ist Ausdruck des Rechts auf Leben des Menschen vor seiner Geburt. (vgl. hier)
Eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, lässt den
Embryo zu einem Tumor verkommen, den man entweder entfernen oder
bis zur Geburt, mit Hilfe aller möglichen Tests, optimal umsorgen darf/kann.

Nein zur Streichung!
Ja zum Lebensrecht!

Kategorie: Schwangerschaftskonflikt - HilfeSchlagwörter: §218, Abtreibung, Lebensrecht, Politik, Schwangerschaftsabbruch
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Über Sebastian Meichßner

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Reiner Weigel

    8. Oktober 2021 um 9:46

    Wer hat im Geschichtsunterricht gut gelernt oder gar noch etwas dazu gelesen? Der Untergang von Hochkulturen begann mit dem Verlust von Werten, den Angriff auf die Schwachen und politischer Instabilität…. Wer hat ein objektives Bild unserer Gegenwart? Und wer kann eins und eins zusammenzählen? Die guten Blockbeiträge helfen beim “ rechnen und bewerten“….

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