Die Geschichte der Abtreibung ist lang.
In Deutschland fand sie einen Höhepunkt als in den 70ern
eine Fristenlösung (Abtreibung straffrei in den ersten 12 Wochen)
und in den 90ern die Beratungsregelung eingeführt wurde.
Zu diesen Vorhaben hatte das Bundesverfassungsgericht damals
sehr klare Vorstellungen was das Lebensrecht von Ungeborenen angeht.
Hier ein paar Passagen aus den Urteilen von 1975 und 1993:
„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheident
ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß.
Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen
Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.“ (1)
–
„Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst
dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität.“ (2)
–
Beim Ungeborenen handelt es sich „um individuelles, in seiner genetischen Identität
und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes,
nicht mehr teilbares Leben, das im Prozess des Wachsens und Sich-Entfaltens
sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.“ (3)
–
Der mit der Empfängnis „begonnene Entwicklungsprozess ist ein
kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist
und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des
menschlichen Lebens nicht zulässt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet…
Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist ‚jeder Lebende’…
‚jeder‘ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.“ (4)
–
Abtreibung so das Gericht zerstört „unwiderruflich entstandenes
menschliches Leben“, ist „eine Tötungshandlung“ und verstößt
„gegen die in Art. 2 Abs. Satz 1 GG verbürgte grundsätzliche
Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens.“ (5)
(Urteile 1975, 1993 Bundesverfassunggericht zitiert nach Spieker)
Da schmatzt das kleine Baby im Bauch der Mama nur so vor Freude!
Das Bundesverfassungsgericht setzt allen bioethischen Überlegungen den Riegel vor
und stellt das ungeborene Kind unter den Schutz der Menschenwürde.
Ist doch eigentlich alles schick…
Was mir dabei Angst macht?
„Die Verwerfung der 1974 eingeführten Fristenregelung durch das Bundesverfassungsgericht 1975
als grundgesetzwidrig änderte nichts an der Legalisierung der Abtreibung.
Alle oben zitierten Aussagen des Gerichts zur Menschenwürde und zum Lebensrecht des ungeborenen Kindes
wurden durch den fünften Leitsatz des Urteils unterlaufen, der dem Gesetzgeber anheim stellte, die Abtreibung
straffrei zu lassen, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau ‚unzumutbar‘ sei. Darüber hinaus
waren zwei weitere Feststellungen des Gerichts geeignet, seine Verteidigung der Menschenwürde und des Lebensrechts
des Ungeborenen zu unterlaufen. Zum einen die Empfehlung an den Gesetzgeber, statt der verworfenen Fristenregelung
eine soziale Indikation einzuführen, nach der die Abtreibung auch dann straffrei bleiben sollte, wenn die Schwangere
sie auf Grund einer unüberprüfbaren, nur von ihr selbst definierten Notlage vornehmen ließ.
Dieser Empfehlung folgte der Gesetzgeber 1976 und bis zur nächsten Reform 1992
wurden auch jährlich fast 90% aller Abtreibungen mit der sozialen Indikation begründet.“
(Spieker, 2009, S. 18f.)
Was soll das sein?
Menschenwürdige Augenwischerei?
Abtreibung ist eine „Tötungshandlung“ und zerstört unwiderruflich menschliches Leben.
Und dann kommt ein: „aber so eng sehen wir das dann doch nicht.“ – !?
Das macht mir Angst.
Ein Gericht urteilt, wäscht sich öffentlichkeitswirksam die Hände in Unschuld,
lässt aber soviel Spielraum, dass alle Aussagen nur wie Requisiten in einem Theater dastehen.
Schön anzusehen. Mehr nicht.
Wir brauchen einen Menschenwürdebegriff, der höher ist als unsere schlauen Argumentationen.
Wir brauchen eine Menschenwürde, die auch intelektuell und argumentativ unantastbar ist,
die sich nicht von schönen Formulierungen beeindrucken lässt und dabei die Hintertüren aus dem Blick verliert.
Das kann nur geschehen wenn Menschenwürde außerhalb unserer Reichweite liegt.
Sei es physisch, psychisch oder geistig.
Alles andere ist Schmarn!
Manfred Spieker (Hg.), Biopolitik Probleme des Lebensschutzes in der Demokratie,
2009, 1. Auflage, Verlag Ferdinand Schöning GmbH & Co. KG
(1) BVerfGE 39, 1 (41)
(2) BVerfGE 88, 203 (251)
(3) BVerfGE 88, 203 (251f.)
(4) BVerfGE 39, 1 (36f.)
(5) BVerfGE 39, 1 (46)
Rita
das ist alles papperlapapp … der egoistische mensch will
immer wenn er will aber bitte ohne störendes geschreie
aus der wiege, ohne verantwortung.
dabei windet er sich wie ein wurm um alles
was ihn davon abbringen könnte so zu leben.
die rechnung meine damen und herren kommt zum schluss.
sei dir da sicher, sie kommt!
Walter Schrader
Ich bin immer wieder verblüfft, wie Fachleute, Gynäkologen, sonstige Ärzte einschliesslich ihrer Fachgremien sich über die einfachen biologischen Selbstverständlichkeiten schlicht hinwegsetzen. Nochmal für sie alle: Mit der Zeugung, Verschmelzung von Samen- und Eizelle ist ein neuer Mensch entstanden. Da kann man noch so viel Klimmzüge machen, um sich da rauszustehlen und Interpretationen erfinden, um eigene Ziele durchzusetzen bzw. dem „Mainstream“ nachzueilen: Biologie ist unbestechlich und Menschenwürde steht diesen kleinsten Menschenkindern im Mutterleib von Beginn an zu.
Ein großes DANKE an Euch Kaleb´s von youngandfree für Eure tolle Arbeit für das Leben, für e c h t e Aufklärung und Aufdeckung.