Das neue Gesetz ist da!
Das von Jens Spahn entworfene Gesetz zum Konversionsverbot ist nun durch.
„Wer Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung leiden oder Zweifel
an ihrer geschlechtlichen Identität hegen, Hilfe anbietet, muss künftig mit Strafverfolgung,
hohen Geld- oder gar Haftstrafen rechnen. Schon die Werbung dafür, oder wie es in der Debatte
um den § 219a StGB – so oft wie falsch – hieß, die ‚Information‘ darüber, ist strafbar.“
(Rehder, die Tagespost)
Dabei ist das Neue völlig widersprüchlich:
Einerseits erlaubt es nun keine (therapeutische) Hilfe mehr,
wenn jemand unter seiner sexuellen Orientierung leidet.
Akzeptiert und finanziert aber eine „Geschlechtsumwandlung“,
wenn jemand unter seinem angeborenen Geschlecht leidet.
#Willkür #Ideologie #Transgender
Das alles kann eine echte Gefahr werden:
Ab jetzt ist es Therapeuten oder Ärzten verboten, Minderjährigen,
die unter ihrem angeborenen Geschlecht leiden, Alternativen zur „Geschlechtsumwandlung“
vorzustellen. Herr Spahn will also lieber, dass Kinder und Jugendliche Pubertätsblocker-Hormone
nehmen und sich die Geschlechtsorgane wegoperieren lassen,
als mit einem Therapeuten über ihr Leiden zu sprechen?
Selbst die „Emma“ ist darüber entsetzt: „Therapeuten,
die die Frage stellen, warum ein Kind oder ein Jugendlicher seinen oder ihren Körper
irreversibel mit Hormonen und chirurgischen Eingriffen verändern will,
könnten künftig mit einem Bein im Gefängnis stehen.“
Finden wir richtig, richtig gut…Nicht!
Das andere Gesetz wurde abgelehnt.
Es gibt gute Neuigkeiten!
Wir hatten bereits über das Vorhaben diverser Gruppen
berichtet, die die Beratungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen
im Zuge der COVID-19 Pandemie gleich ganz über Bord werfen wollten.
Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lehnte am Mittwoch (13.05.2020)
einen Antrag der Bundestagsfraktion der Linken auf Aussetzung der Beratung ab. Neben der Linken
stimmten nur die Grünen für den Antrag (Bundestagsdrucksache 19/8689). Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
(vgl. AlfA Newsletter, 15.05.2020)
Mit diesem Gesetz hätten wir missbrauchte Frauen in ihrer diskriminierenden Situation belassen,
ihnen dafür aber eine Abtreibung ermöglicht. Wir hätten zugelassen, dass die vielen Frauen,
die überhaupt nicht abtreiben wollen und dringend Unterstützung brauchen, gegen ihren Willen abtreiben
– unter dem zynischen Deckmantel einer angeblichen Emanzipation. Dieses Gesetz wollte schlicht und
einfach eine Abtreibungs-Ideologie durchpeitschen, koste es, wen es wolle.
(vgl. Linder, BVL, 13.05.2020)
Dass das aber so deutlich abgelehnt wurde
finden wir richtig und wichtig.
Weitere Reaktionen hier und hier.
Beiträge zum Thema gibt’s hier, hier und hier
Quellen:
Alfa Newsletter, 15.05.2020
Rehder Stefan, Die Tagespost, 08.05.2020
Emma.de
Newsletter: Demofüralle.de vom 13.05.2020
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