Der naturalistische Fehlschluss
„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ Das war vermutlich eines der Aufreger-Zitate in der Debatte um die verschobene Richterwahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Aber war die Aufregung wirklich berechtigt? Bei der Aussage jedenfalls stellt sich mir die Frage, was sie wohl …