Zur Erinnerung erst mal das Video schauen. Vorher würdest du sonst nicht verstehen wie wunderbar der magische Geburtskanal funktioniert!
Und jetzt zwei Zitate: „Und selbst der extrauterin lebensfähige Embryo/Fetus ist für die Menschwerdung noch auf die Geburt und damit auf einen Mitwirkungsakt der Schwangeren angewiesen. Dies könnte dafür sprechen, ein pränatales Lebensrecht zu verneinen. Die Argumentation könnte lauten: Ein verfassungsrechtliches Lebensrecht des Embryos/Fetus besteht nicht, weil seine Lebensfähigkeit abhängig ist von einem weiteren Austragen der Schwangerschaft durch die Frau. Setzt vorgeburtliches Leben die ‚Inanspruchnahme des Körpers der Frau‘ voraus, könnte das gegen die Zuerkennung des Schutzes aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sprechen. Grundrechtsschutz, der die ‚Leistung‘ eines Dritten, hier: die Leistung der Frau durch ein weiteres Austragen der Schwangerschaft, voraussetzt, könnte zu verneinen sein.“1
Und: „Anders als der geborene Mensch ist das Ungeborene bis zur Lebensfähigkeit ex utero existenziell abhängig vom Organismus der Schwangeren. Der Embryo/Fetus ist für seine Lebensfähigkeit angewiesen auf die körperliche Einheit mit der Schwangeren. Und auch danach hängt seine Existenz als Mensch noch vom Geburtsakt ab. Dieser durch leibliche Einheit mit der Schwangeren gekennzeichneten besonderen Situation des Ungeborenen entspricht die Annahme eines geringeren Schutzstandards des Art. 2 II 1 GG als beim geborenen Menschen.“2
Noch Fragen?
Titelbild: Screenshot von Sundays for Life https://www.youtube.com/watch?v=i3_hoOVGiw4
- Frauke Brosius-Gersdorf, in Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung, Kapitel 5, S.190, Hervorheb. d. Autors, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kom-rSF/Abschlussbericht_Kom-rSF.pdf, zuletzt aufgerufen am 05.08.2025. ↩︎
- Frauke Brosius-Gersdorf; Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene – Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch; in Rechtskonflikte: Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag; Hrsg.: Brosius-Gersdorf, Engländer, Funke, Kuch, Tschentscher und Wittreck; 2024; S. 760f., Hervorheb. d. Autors. ↩︎
So schade eigentlich, dass sie hier so oft von „der Schwangeren“ spricht. Dabei ist es doch die Mutter des Kindes. Der ganze natürliche Vorgang wurde entmenschlicht und verrechtlicht.