Die Ampel steht für das Lebensrecht weiter auf Rot. Zumindest mit einer Oppositionspartei ist man sich damit in der Farbe und Richtung einig. Die Fraktion DIE LINKE hatte am 28.08.2023 eine sog. Kleine Anfrage zum „Stand der reproduktiven Rechte – Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen“ an die Bundesregierung gerichtet.1
Neben dem allgemeinen Geplänkel, dass man sich auch auf den offiziellen Internetseiten zusammen suchen könnte, förderte diese Befragung jedoch ein paar höchst brisante Punkte zu Tage.
Wie ist denn das jetzt mit der ärztlichen Ausbildung?
Die Frage 4 sollte klären „wie […] der Stand der Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ] und dem Bundesministerium für Gesundheit [BMG] zur angekündigten Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung [ist], und wann [man] mit einer entsprechenden Initiative seitens der Bundesregierung […] [gerechnet werden kann]?“2
Antwort: Im Rahmen der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist vorgesehen, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums wird.3 Soweit erstmal kein Ding, aber: „Das BMG und das BMFSFJ haben sich daher darüber verständigt, dass der Schwangerschaftsabbruch über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden soll.“4
What?! Den §218 gibt’s aber noch, oder? Die Ampel rollt quasi schon mal den roten Teppich für die Gala zur Abschaffung des Strafrechtsparagraphen aus. Sie will allen Ernstes angehende Ärzte dazu verpflichten einen Eingriff zu erlernen, der in Deutschland (noch) unter Strafe steht. Ist das eine Anstiftung zur Straftat? Scherz beiseite:
Susanne Wenzel, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wird in deren Pressemitteilung vom 20.09.2023 wie folgt zitiert: „Statt sich Gedanken darüber zu machen, wie die immer weiter steigenden Abtreibungszahlen reduziert werden können, überlegt unsere Regierung, wie sie jeden Mediziner dazu verpflichten kann, das ‚Handwerk‘ der Tötung praktizieren zu können. Kann ein Rechtsstatt es zulassen, dass ein Student in seiner Ausbildung zur Tötung ungeborener Kinder gezwungen wird? Noch existiert der § 218 StGB, der Abtreibung als rechtswidrige Tat festschreibt und sie nur unter bestimmten Bedingungen zulässt. Wo bleibt die Gewissensfreiheit?“5
Die könnte schnell flöten gehen liebe Frau Wenzel. Wenn die Ärzte einmal ausgebildet sind, warum sollten sie dann ihr erlenrtes Handwerk nicht auch ausführen? Wir sehen hier das Problem nicht bei den Ärzten. Eher bei den derzeitigen Entscheidungsträgern. Wir können uns erinnern, dass die Grünen in Baden Würtenberg schon mal die Bereitschaft zur Abtreibung als Einstellungskriterium forderten.6
Das Drahtseil zwischen „gelernter“ und der später „geforderten Anwednung“, der das Gewissen umgeht, wird damit noch schmaler. Es schwindelt einem wenn man hinab sieht.
‚Kommt das in der Prüfung dran?‚
Achso, hatten wir schon erwähnt, dass „[d]er Entwurf zur Reform der ÄApprO […] überdies vor[sieht], dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein können“?7
Das wird lustig. Im medizinischen Stoff lernen die Studenten, dass „[die Zygote] der Ursprung des neuen Individuums [ist], in dem alles (potenziell) enthalten ist, was den späteren Organismus ausmacht. Es kommt nichts mehr hinzu. Die Zygote ist damit (funktionell) bereits das Ganze. Die weitere Entwicklung vollzieht sich damit immer vom Ganzen in die Teile und nicht durch Addition von Einzelteilen […]. Auch wenn sich an der Zygote noch nichts ‚Menschliches‘ (äußerlich) erkennen, lässt, ist das Ganze bereits (funktionell) präsent und zeigt schon in den ersten Entwicklungsschritten seine gewaltigen Potenzen.”8
Und beim ethischen Aspekt wird vermutlich erklärt, dass „Der moralische Status des Ungeborenen […] im Auge des Betrachters [liegt].“9
„Liebe Studenten, wir wissen zu einhundert Prozent wann das Leben eines Menschen beginnt! Aber wir wissen bis heute nicht wie wir das ethisch bewerten sollen!“10
Quellen:
1 https://dip.bundestag.de/vorgang/stand-der-reproduktiven-rechte-zugang-zu-schwangerschaftsabbr%C3%BCchen/302974; Antwort: Drucksache 20/8327, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 20/8130, https://dserver.bundestag.de/btd/20/083/2008327.pdf, aufgerufen am 22.09.2023.
2 Drucksache 20/8327, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 20/8130, https://dserver.bundestag.de/btd/20/083/2008327.pdf, S. 3.
3 Vgl. ebd.
4 ebd.
5 Pressemitteilung CDL: Bundesregierung plant einen Anschlag auf die Gewissensfreiheit von Studenten der Medizin, 20.09.2023, https://cdl-online.net/cdl-bundesregierung-plant-einen-anschlag-auf-die-gewissensfreiheit-von-studenten-der-medizin/1396.
6 https://www.dhz-online.de/en/news/detail/artikel/bereitschaft-zum-schwangerschaftsabbruch-als-einstellungskriterium/; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114436/Gruene-rudern-zurueck-Bereitschaft-zu-Schwangerschaftsabbruechen-wird-kein-Einstellungskriterium, auferufen am 22.09.2023.
7 Vgl. Fn. 2.
8 Rohen & Lütjen-Drecoll, Funktionelle Embryologie, Georg Thieme Verlag KG, 6. Auflage, 2022, S. 22; Vgl. https://youngandfree-kaleb.de/am-anfang-gibt-es-bereits-das-ganze/.
9 Dr. med. Petra Brandt, Abtreibung: Ab jetzt nach Leitlinie, auf https://www.doccheck.com/de/detail/articles/41901-abtreibung-ab-jetzt-nach-leitlinie; Vgl. dazu Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Leitlinienprogramm Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon, AWMF-Registernummer 015-094, Leitlinienklasse S2k, Stand Dezember 2022, Version 1.0, https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-094l_S2k_Schwangerschaftsabbruch-im-ersten-Trimenon_2023-01.pdf, S. 46 von 140; https://youngandfree-kaleb.de/die-menschenwuerde-war-unantastbar-ii/.
10 Siehe Ansichtssache? Echt jetzt?, https://youngandfree-kaleb.de/kontrabass-und-rumbakugeln/.
Bildnachweise: Titelbild: https://unsplash.com/photos/K-g-Kt1vAHs?utm_source=unsplash&utm_medium=referral&utm_content=creditShareLink; Mädchen_Sonnebrille: https://unsplash.com/photos/Vq56EsZdWxk.
Schreibe einen Kommentar