Eines muss man der Lisa Paus, unserer amtierenden Bundesfamilienministerin, lassen. Sie verfolgt konsequent das Ziel den §218 „endlich“ aus diesem Strafgesetzbuch zu streichen. Schon in der Debatte um die Abschaffung des §219a hatte sie das am 13.05.2022 durchblicken lassen.
Im Wortlaut: „Deshalb wollen wir auch einen zweiten Schritt gehen und eine Regelung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB treffen. […] Der Schwangerschaftsabbruch gehört einfach nicht ins Strafrecht, meine Damen und Herren.“1
Paus drängt
Frau Paus hat jetzt Anfang des Jahres gegenüber der Funke Mediengruppe deutlich gemacht, dass das Strafgesetzbuch „nicht der richtige Ort,“ sei um Abtreibungen „zu regeln“.2 Also weg mit dem Ding? Diesem blöden Relikt aus längst vergangenen Zeiten?
Aber, nur mal so unter uns: Streichen wir jetzt den §218 gänzlich, streichen wir das Recht auf Leben. Dann streichen wir auch den Embryo bis zur Geburt. Es geht dann nur noch um die Schwangerschaft. Der Embryo ist dann das Schwangerschaftsprodukt. Der §218 ist Ausdruck des Rechts auf Leben des Menschen vor seiner Geburt. (vgl. hier)
Und „[n]icht zuletzt ist das Strafgesetz in der Hand der Frau eine Stütze, und oft die einzige, um sie dem Druck des Erzeugers zu widersetzen, der auf Abtreibung drängt.“3 (Siehe „Gründe für den Schwangerschaftskonflikt„) Aber das scheint alles völlig Wurst zu sein.
Abschaffung des § 218 wäre völlige Entgrenzung
Dankbarerweise ist auch Susanne Wenzel, die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), konsequent im Lebensrecht. Die CDL hat heute (07.01.2023) eine Pressemitteilung von ihr verschickt, die wir euch hier im ganzen wiedergeben:
„Die Forderung der Bundesfamilienministerin zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.
Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.
Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz. Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne Weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.
Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches ‚Recht‘ auf Abtreibung postuliert.
Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum ‚Recht‘ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.„4
Hier gibt’s mehr zum §218.
Quellen: zuletzt aufgerufen am 07.01.2023
1: Lisa Paus; Rede im Bundestag am 13.05.2022; Fundstelle im Plenarprotokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20035.pdf#P.3325; S. 44 von 98
2: https://www.tagesschau.de/inland/abtreibungsverbot-schwangerschaftsabbrueche-paus-101.html und https://www.berliner-zeitung.de/news/schwangerschaftsabbrueche-familienministerin-lisa-paus-will-abtreibung-legal-machen-li.303992
3: Robert Spaemann – “Kein Recht auf Leben?” in “Auf Leben und Tod – Abtreibung in der Diskussion”; Hg. Hofacker u.a.; Bergisch Gladbach; 1985; S. 77
4: CDL Pressmitteilung zur Abschaffung des §218 vom 07.01.2023
Bilder: Lisa Paus by WikiCommons; Abfall; Damm
ela
„Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum „Recht“ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.“
Ohja, das ist er schon lange, ein Unrechtsstaat. Und die hinterhältigen Lügen und Intrigen schreien zum Himmel.