Marco Buschmann (FDP), Justizminister in spe, hat noch bevor er
überhaupt in Amt und Würden ist, gesagt, dass er den §219a
(Werbeverbot für Abtreibung) sehr schnell streichen will.
Da kann’s einer kaum erwarten. Gesagt hat er es
übrigens hier, beim Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Werbeverbot? Was bringt’s?
Wir hatten schon mal berichtet:
„Das ist keine Liste, das ist ein Pranger“ und
„Schützt die Kinder! Nutella muss weg!„
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) haben ebenfalls gesagt, was sie davon halten:
„Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt
Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend
die Abschaffung an. Unerwartet ist das nicht, forderte die FDP gemeinsam mit dem links-grünen
Parteienspektrum doch die ersatzlose Streichung des Werbeverbotes schon in der letzten
Legislaturperiode im Bundestag. Wenige Tage vor der Bundestagswahl gab es sogar noch eine
Initiative mehrerer Bundesländer im Bundesrat, das Werbeverbot zu kippen. […]
Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass Abtreibung nicht zu einer völlig ’normalen‘
gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Das Werbeverbot schützt Frauen vor falschen
Informationen und es verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode
mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den
Abtreibungsbefürwortern forciert wird.“ (CDL- Pressemitteilung)
Kristina Hänel und Co. dürften dann auf ihren Internetseiten
unverblümt vom „Schwangerschaftsgewebe“ und „Gebärmutterinhalt“
schreiben, der bei einer Abtreibung entfernt würde.
Das Recht auf Wahrheit
Das „Schwangerschaftsgewebe“ bzw. der „Gebärmutterinhalt“
den sie meinen, sieht in der siebten Woche aber so aus:
Frauen haben aber ein“Recht auf Wahrheit„
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