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Der Zorn der „zukünftigen Richterin“?

Aktuelle Seite: Start / News / Der Zorn der „zukünftigen Richterin“?
16. Juli 2025 von Sebastian Meichßner

Nach allem hin und her wegen der verschobenen Richterwahl, hat sich nun am Montag Frauke Brosius-Gersdorf selber mal zu Wort gemeldet.

„Zur Berichterstattung in Medien über die Bundesverfassungsrichterwahl“1 heißt die Stellungnahme, welche über eine Anwaltskanzlei den Medien um die Ohren gehauen wurde. Denn, so heißt es, die Berichterstattung über ihre Person und ihre inhaltlichen Positionen sei in Teilen der Medien „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“ gewesen.2

Vorab: Beinahe wären wir auch Teil dieser riesen-großen Hetzjagd „aus rechten Kreisen, von sogenannten Lebensschützern, von rechten Nachrichtenportalen“.3 Zwar hatte die „FAZ“ zuerst am 30.06. darüber berichtet „Diese drei Juristen will Schwarz-Rot nach Karlsruhe schicken“4. Aber vielleicht sind ja die von der „FAZ“, der „WELT“ oder vom „FOCUS“ ja die neuen absoluten Vorzeige-Nazi’s. Wer weiß. Dirk Wiese (SPD) sah, neben vielen anderen, jedenfalls eine Hetzjagd von rechts-radikalen gegen eine „hochangesehene Juristin, die fachlich über jeden Zweifel erhaben“5 sei. Aber, tut uns leid, die Bezeichnung von Lebensschützern als „rechtsradikal“ oder „frauenfeindlich“ ist diffamierend und realitätsfern. Denn ordnet man unsere wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, so zeigt sich doch ein Bild der demokratischen Mitte.6

Was ist falsch?

Am Montag machte Brosius-Gersdorf es also deutlich: „Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch.„7

Doch, ebenfalls am Montag, nur eben am 10.02.2025 ab ca. 17:16 Uhr, stellte sie tatsächlich folgendes fest: „Ein geringerer Lebensschutz des Embryos ist auch widerspruchsfrei – und das ist mir wichtig – zum Lebensrecht des geborenen Menschen, bei dem sich wegen der formalen Gleichwertigkeikeit aller Menschen eine Schutzabstufung kategorial verbietet. Denn beim geborenen Menschen besteht keine vergleichbare existenzielle Angewiesenheit auf eine leibliche Einheit mit anderen Grundrechtsträgern wie beim Ungeborenen. Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.„8

Was ist denn jetzt nun „falsch“ Frau Brosius-Gersdorf? Das, was Sie auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9 als geladene Expertin zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ gesagt haben? Oder, dass was Sie zur Verteidigung Ihrer eigenen Person in Bezug als Richter-Kandidatin mit wissenschaftlichen Positionen der vermeintlich demokratischen Mitte für das Bundesverfasssungsgericht gesagt haben?

Einschub: Das Problem-Argument mit der Abhängigkeit

Es tut uns Leid, aber dass muss jetzt sein. Brosius-Gersdorf Position im Experten-Aussschuss war und ist weiterhin, dass „beim geborenen Menschen […] keine vergleichbare existenzielle Angewiesenheit auf eine leibliche Einheit mit anderen Grundrechtsträgern wie beim Ungeborenen“ bestehe. Alles klar soweit? Beargumentieren wir doch an der Stelle einfach mal Feuer mit Feuer und zitieren den berüchtigten Peter Singer:

„In anderen Fällen sind wir […] nicht der Ansicht, völlige Abhängigkeit von einer anderen Person bedeutete, daß diese Person über Leben und Tod entscheiden darf. Ein neugeborenes Baby ist ganz und gar abhängig von seiner Mutter, wenn es in einer abgeschiedenen Gegend geboren wird, wo es von keiner anderen Frau gestillt oder mit der Flasche großgezogen werden kann. Eine ältere Frau kann völlig abhängig sein von ihrem Sohn, der für sie sorgt, und eine Frau auf Wanderschaft, die sich fünf Tagesmärsche von der nächsten Straße entfernt ein Bein bricht, wird sterben, wenn ihr Begleiter nicht Hilfe holt. Wir sind nicht der Meinung, daß in diesen Situationen die Mutter ihr Baby, der Sohn seine betagte Mutter oder der Wanderer seine verletzte Gefährtin umbringen darf. Somit ist die Behauptung nicht plausibel, daß die Abhängigkeit des nicht lebensfähigen Fötus von der Mutter ihr das Recht gibt, ihn zu töten“.10

Und, das bleibt aber unter uns: Man könnte ja auch mal bis drei zählen! Das sind dann eben die logischen Folge-Fehler wenn man Menschenwürde und Lebensrecht entkoppelt.

Bissig: Heute und damals

Noch eine kleine Anekdote aus der Expertenanhörung vom Februar. Dort haben wir Frauke Brosius-Gersdorf das erste Mal, wie sagt man doch so schön im Pädagogen-Deutsch, wahrgenommen. Es war eine lebhafte Diskusssion, vor allem die Expertinnen, die eine Abschaffung des §218 befürworten, traten sehr bissig auf. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf11 sah sich z.B. von Prof. Dr. Gregor Thüsing’s Statement12 so provoziert, dass es ihr förmlich den Stecker zog. Ab ca. 18:48 Uhr konzentrierte sie sich fast ausschließlich darauf Thüssing zu attackieren und als Experten zu delegitimieren: „Da ist es mir ein Bedürfnis zunächst einmal ganz klar zu sagen: [blickt in Richtung Thüsing] alles was wir hier heute von Nicht-Verfassungsrechtlern zur Bindungswirkung an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber gehört haben, trifft nicht zu.“13 Boom. Brosius-Gersdorf schaute dann immer wieder scharf, belehrend in Thüsing’s Richtung und konnte schwer an sich halten. Zwar hatte Sonja Eichwede ihr die zwei Fragen gestellt. Thüsing aber bekam ihre Antworten. Das wirkte sehr grotesk. Durch ihre emotional-provozierte und dann selbst provozierende Art machte sie sich unglaubwürdig und lächerlich. Das ließ sie u.a. auch Carsten Müller (CDU/CSU) spüren, der seine „zweite Frage […] ausdrücklich als Nicht-Verfassungsrechtler an Herrn Prof. Thüsing“ stellte.14

Gebt euch das ruhig mal.15 Ihr könnt ja zu den jeweiligen, angebenen Stellen skippen. Unser Eindruck von damals sollte jedenfalls kein One Hit Wonder gewesen sein. Die Stellungnahme „Zur Berichterstattung in Medien über die Bundesverfassungsrichterwahl“ liest sich heute ebenso bissig wie damals. „Statt zu erklären und besonnen aufzutreten, reagiert sie dünnhäutig und aggressiv“16 meint z.B. Jan Philipp Burgard (Chefredakteur der WELT Gruppe). Christian Rudolf von Corrigenda.Online meint, dass ihre „Erklärung beweist, warum der Protest legitim ist“17. Auch der FOCUS-online-Chefkorrespondent Ulrich Reitz sieht in ihrer Stelleungnahme den Beweis, warum ihre Kandidatur nicht tragbar ist.18 Hört euch mal um.

Aber, halt Stopp! Moment mal, vielleicht ist alles gar nicht so gemeint, nicht so schlimm. Vielleicht ist es wie Frau Universitätsprofessorin selbst sagt: „Falsch!“ Vielleicht hat die Frau auch einfach Montag’s ihre absoluten Garfield Momente und ist deswegen an diesem Tag, naja wie formuliert man’s…scheiße drauf?

Abschließender Gedanke

Sollte die Frau doch noch Bundesverfassungsrichterin werden, sollte die CDU/CSU doch wieder einknicken, dann droht dem ein oder anderen, der jetzt gegen sie Stimmung gemacht hat, der Zorn der Richterin. Gleichzeitig sollten wir bedenken, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht die Inkarnation des Bösen, nicht das große Ungeheuer ist, auf das man jetzt alle Verantwortung und allen Hass abwälzen kann. Sie ist nicht das personifizierte Übel. Morddrohungen gegen sie sind verachtenswürdig. „Hass“ auf sie verkennt die eigene Verantwortung selber Position zu beziehen und führt ins Mitläufertum der fingerzeigenden, aber reflektionslosen Masse. Sollte Brosius-Gersdorf letztendlich nicht nach Karlsruhe gewält werden, lösen sich ihre Gedanken nicht einfach in Luft auf und man kann „endlich“ schulterklopfend durchatmen. Ja, keine Frage, sie ist für die Entkoppelung von Menschenwürde und Lebensrecht. Doch diese Gedanken sind nicht allein ihre, nicht neu und werden seit Jahrzehnten lediglich umformuliert bis irgendein Hanswurst mal anbeißt. Deswegen, so banal die Frage auch klingen mag:

Wofür bist DU?

Bis das geklärt ist zitieren wir sie doch noch einmal aus der Expertenanhörung, naja zumindest fast wort-wörtlich und im Kerngedanken vielleicht ein klein wenig anders:

„Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie schon ab der Zeugung gilt.“19

Titelbild:https://unsplash.com/de/fotos/ein-junges-madchen-mit-den-handen-im-gesicht-8mNOjtfxfbs?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Bild_Mann_Fragezeichen: https://unsplash.com/de/fotos/person-im-schwarzen-hemd-mit-weissem-papier-TsRnxEVecbs?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; Blöd_Drauf_Frau: https://unsplash.com/de/fotos/nahaufnahme-eines-steins-im-gras-AJCpa-Ha_JA?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash; baby: https://unsplash.com/de/fotos/ein-baby-das-mit-offenem-mund-weint-T3fmrV2gqbQ?utm_content=creditShareLink&utm_medium=referral&utm_source=unsplash

  1. https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  2. Vgl. ebd. ↩︎
  3. Dirk Wiese, Erster Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion,
    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7634427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjM0NDI3&mod=mediathek, https://dserver.bundestag.de/btp/21/21019.pdf, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025 ↩︎
  4. Diese drei Juristen will Schwarz-Rot nach Karlsruhe schicken, Von Stephan Klenner, 30.06.2025, 17:38, https://www.faz.net/einspruch/verfassungsrichterwahl-union-und-spd-benennen-drei-kandidaten-fuer-karlsruhe-110567805.html, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  5. ebd. ↩︎
  6. Angelegt an https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025 ↩︎
  7. https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  8. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Statement beginnt ca. 17:16 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 11, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836 ↩︎
  9. https://www.bundestag.de/resource/blob/1042374/ff87e71726fe54be004731aa4951b446/Liste-der-Sachverstaendigen.pdf, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  10. Peter Singer, Praktische Ethik, 2. revidierte und erweiterte Auflage 1994, Reclam, S. 184. ↩︎
  11. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Statement beginnt ca. 17:16 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 11, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836 ↩︎
  12. Er riet dazu, den Entwurf nicht an den Bundestag zu überweisen, sondern ihn im Rechtsausschuss zu belassen: „Denn die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser gehen selbst davon aus, dass ihr Vorschlag mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar ist. Doch davon lassen sie sich nicht aufhalten.“ Anschließend zitiert Thüsing zwei Stellen aus der Entwurfsbegründung und kommt zu dem Schluss: „Aus juristischer Perspektive ist das stärkster Tobak. So was habe ich noch nicht gelesen. Ich bin heute das 52. Mal Sachverständiger in einem Aussschuss. dass so nonchalant mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umgegangen wird, hat Seltenheitswert. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Entwurf ist mitnichten minimalinvasiv, oder ausgewogen, wie es die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser in der Bundestagsdebatte erklärten, sondern juristisch – man muss es so sagen – radikal. Da weiß es der Gesetzgeber offenbar besser als das Bundesverfassungsgericht. Man fragt sich: Wieso? Denn die Kluft zwischen dem was der Entwurf will und Karlsruhe liegen ja nicht im Marginalen, sondern im Kern. Es geht letztlich darum kommt dem Embryo Menschenwürde zu, hat er ein Recht zu leben was zu schützen ist?“ (Prof. Dr. Gregor Thüsing, Statement ca. 17:41 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 18.) ↩︎
  13. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Antwortrunde 1, 18:48, Anmerkungen und Hervorheb. d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 36. ↩︎
  14. Carsten Müller (Braunschweig), CDU/CSU, zweite Fragerunde, 19:01 Uhr, Hervorheb. d. Autors, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 39. ↩︎
  15. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  16. „Statt zu erklären und besonnen aufzutreten, reagiert sie dünnhäutig und aggressiv“ Von Jan Philipp BurgardChefredakteur WELT-Gruppe, https://www.welt.de/politik/deutschland/video256406906/brosius-gersdorf-wehrt-sich-statt-zu-erklaeren-und-besonnen-aufzutreten-reagiert-sie-duennhaeutig-und-aggressiv.html, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  17. Christian Rudolf, Die Brosius-Gersdorf-Erklärung beweist, warum der Protest legitim ist, https://www.corrigenda.online/leben/die-brosius-gersdorf-erklaerung-beweist-warum-der-protest-legitim-ist, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  18. Brosius-Gersdorf startet verräterischen Vertuschungsversuch, https://www.youtube.com/watch?v=PFdxeyIuDrI, zuletzt aufgerufen am 16.07.2025. ↩︎
  19. Original Zitat: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Siehe Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Statement beginnt ca. 17:16 Uhr, Stenografisches Protokoll der 133. Sitzung, Rechtsausschuss, Berlin, den 10. Februar 2025, 17.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101 (Großer Anhörungssaal), Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, S. 11, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836. ↩︎
Kategorie: NewsSchlagwörter: §218, Brosius-Gersdorf, Politik, Schwangerschaftsabbruch
Vorheriger Beitrag:Chronik einer Richter-Nachlese im Bundestag

Über Sebastian Meichßner

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Kommentare

  1. Ela

    16. Juli 2025 um 11:56

    Sehr gut 👏🏻 … danke für diesen Artikel.
    Politiker sollten sich in Acht nehmen vor DEN Menschen, die sich merken was sie sagen.
    Wer sein Mäntelchen zu oft in den entsprechenden Wind hängt, wird unglaubwürdig. Und das ist mega mild formuliert.

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