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Kinderrechte

Aktuelle Seite: Start / Familie / Kinderrechte
11. Dezember 2017 von Sebastian Meichßner

Seit langem gibt es Bestrebungen, die Kinderrechte im Grundgesetz extra zu verankern.
Ist das notwendig?
Was gibt es denn bisher?

Atikel 6 (2):
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Eltern sind (bis jetzt)
vom Staat dazu verpflichtet für die Kinder zu sorgen und deren Rechte zu wahren.
Kritisiert wird, dass den Kindern nicht explizit Rechte eingeräumt werden, kein Schutz gegen Gewalt usw…
Gibt es noch mehr § ?

Doch was passiert perspektivisch, wenn den Kindern mehr Rechte eingeräumt werden?
Vorallem mit dem Eintrag ins Grundgesetz….

Vermutlich wird man einen Spalt zwischen dem Recht der Eltern und dem des Kindes erschaffen.
Vermutlich wird man den Eltern weniger – und dem Staat mehr Eingriffsrecht geben.
Soll heißen: in rechtlichen Sinne würde das isolierte Kinderrecht das, der Eltern aushebeln.
Der Staat als Anwalt der Kinder. Sozusagen.
Den Staat mehr und die Eltern weniger in die Pflicht nehmen.
Das klingt vielleicht dann doch nicht mehr so positiv, wie „Kindern eine Stimme geben“.
Man geht eben davon aus, das Eltern ihren Job nicht ausreichend und nicht gut übernehmen. Vielleicht ist aber dort der Schwerpunkt zu suchen.
Minderjährige sollen ohne das Wissen von Eltern zur Drogenberatung gehen können, oder die Pille bekommen dürfen.
Isolieren wir damit nicht nur  die Rechte – sondern auch die Schützlinge selber?

Stärken wir doch Eltern!
Stärken wir Familien!

Titelbild: https://www.pexels.com/photo/two-toddlers-sitting-on-grass-field-301977/ zuletzt aufgerufen am 20.12.2024

Kategorie: FamilieSchlagwörter: Eltern, Familie, Kinderrechte, Politik
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