Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen – weg mit §218
Am 04.März debattierte der Bundestag zu späterer Stunde über den Antrag von einigen Abgeordneten von „die Linke“. Diese hatten einen Gesetzesentwurf: „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ eingereicht.