§219a Abschaffung beschlossene Sache?
Das Kabinett hat am Mittwoch nun den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §219a beschlossen.Damit ist der Weg frei. Jetzt wird er im Bundestag und und Bundesrat vorgelegt. Stimmen die zu, ist der §219 Geschichte.

Das Kabinett hat am Mittwoch nun den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §219a beschlossen.Damit ist der Weg frei. Jetzt wird er im Bundestag und und Bundesrat vorgelegt. Stimmen die zu, ist der §219 Geschichte.

Manchmal verschlägts uns auf gruselige Pfade bei unseren Recherchen.Wie dem auch sei, wir nehmen euch mal mit hinein in die „wunderbare“Welt der Eugenik, der Bevölkerungsentwicklung um am Endebei unserer Lieblingskonferenz des letzten Jahrhunderts zu landen.

Dieses Jahr ist er nun 150 Jahre alt geworden.Es gibt mittlerweile eine riesige Kampagne, die den §218 am liebsten im Müll sehen würde. Warum eigentlich nicht?

…,dass Abtreibung etwas Gutes und ein „Empowerment“ für Frauen sein soll.

Ein Arzt aus den USA, Dr. Anthony Levatino, hat in seiner Karriere über 1.200 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, hört dann auf und spricht sich dagegen aus… Warum?
Dunkle Schatten über der Seele. Abtreibung und ihre (möglichen) Folgen.

Mensch wird Mensch. Einfach so. Ohne irren. Ohne Kämpfen.Einfach so. Weil er lebt.

Da gibt es viele.So komplex und einzigartig wie wir Menschen,und die jeweiligen Situationen in denen wir leben, sind,um so vielschichtiger und komplexer werden die Gründe für eine Abtreibung.

Der Berufsverband der Frauenärzte, der deutsche Hebammenverband, der Pro Familia Bundesverband und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) u.a. haben in einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn Alarm geschlagen. Warum und weshalb, lest ihr hier:

Falls ihr heute nichts weiter geplant habt, oder nach einen gemeinsamen Kompromiss sucht, dann gebt euch doch mal die „13 Fragen“.

Am 04.März debattierte der Bundestag zu späterer Stunde über den Antrag von einigen Abgeordneten von „die Linke“. Diese hatten einen Gesetzesentwurf: „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ eingereicht.

Bei der Diskussion um Schwangerschaftskonflikte und die Strafffreiheit von Abbrüchen gilt in Deutschland u.a. die sog. 12 Wochen Grenze. (In anderen Fällen werden auch andere Wochenzahlen genannt um entweder für oder gegen Abtreibung zu sprechen.)
