„Ein zentrales ethisches Prinzip der Medizin ist, dass man zunächst dem Patienten
keinen Schaden zufügen darf (‚primum non nocere‘). Ein zweites ist, das Wohl des
Patienten ins Zentrum allen ärztlichen Handelns zu setzen (‚Salus aegroti suprema lex‘).
Nach diesen beiden Prinzipien darf eine Behandlung nur dann durchgeführt werden, wenn
sie dem Wohl des Patienten dient und zumindest ihm nicht schadet. Erfüllt die
Durchführung einer Abtreibung zur ‚Lösung‘ einer Konfliktschwangerschaft diese Kriterien?
Wenn auch das Ausmaß der psychologischen Störungen nach Abtreibung
– wie wir gesehen haben – stark diskutiert wird, herrscht in der Fachliteratur
in einer Frage eine einhellige Meinung: es ist bislang nie belegt worden,
dass eine Abtreibung die psychische Situation der schwangeren Frau verbessert.“1
Quellen:
1: Cullen P. Psychische Folgen nach Abtreibung: Literaturübersicht und Folgen für die Politik. Zeitschrift für
Lebensrecht 2019; Ausgabe 2:199-205.
Titelbild
Albert_Einstein
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