Es steht vielleicht die letzte Episode des langen Kampfes um das Werbeverbot für Abtreibung an.
Am Freitag den 13. Mai 2022 liegt die Sache in erster Lesung auf dem Tisch des Bundestags.
Seit Kristina Hänel, die Gießener Allgemeinmedizinerin, die Abtreibungen durchführt und das schön findet, aufgrund des §219a von mehreren Gerichten verurteilt worden ist, diskutiert Deutschland über Sinn und Unsinn dieses Paragraphen. Wir hatten uns mit mehreren Blogbeiträgen in die Diskussion eingemischt: #§219a.
Grundsätzliches
Eigentlicht geht es hier ja „nur“ um ein Werbeverbot. Die Bundesregierung betont „in der Begründung, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit ‚der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar‘ sei. Der Paragraf sei ‚kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat‘. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept.“1
Also Ball flach halten? Füße still halten und froh sein, dass es nur der 219ner ist?
Wieso wird dann aber um diesen Paragraphen so ein Gewese gemacht?
Wieso sprechen alle (auch die Bundesregierung) davon, dass Ärzte und Ärztinnen aktuell keine „sachliche[n] Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen“2 dürfen? Der jetzige §219a verbietet doch ausdrücklich nur Werbung. Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen dürfen aktuell „auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen“.3
Zugegeben, es darf aktuell nur erwähnt werden, dass Abtreibungen vorgenommen werden. Nicht welche.
Was steht auf dem Spiel?
Laut Bundesregierung gibt es bei dieser Abschaffung nur Gewinner.
Die Ärzte dürfen für Abtreibung werben bzw. fachgerecht „informieren“.
Das vermeintliche Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird ausgebaut.
Und am §218 wird nicht gerüttelt, weil der §219a irgendwie nicht wirklich mit ihm zu tun hätte?
Wieso darf man dann, falls das Gesetz abgeschafft wird, für etwas werben, das eigentlich verboten ist?
Die Kernfragen…
…werden eigentlich nicht gestellt. Warum gibt es Abtreibungen? Warum muss man darüber informieren?
Weil es ungewollt Schwangerschaften gibt? Aber was wird eigentlich bei einer (ungewollten) Schwangerschaft abgetrieben?
Richtiger gefragt: Wer?
Wieso wirbt die Industrie jetzt, dass sie keine männlichen Küken tötet?
Wieso wollen die Menschen dafür werben, dass sie eben das tun?
Nur eben mit menschlichen Küken und egal welchen Geschlechts.
Was jetzt?
Diese Fragen bleiben aktuell unbeantwortet. Aber vielleicht ruft ihr liebe Leser und Leserinnen eure Bundestagsabgeordneten an und fragt sie mal zu dem Thema. Fragt sie, was aus dem Embryo wird und warum das bei Küken anders ist. Fragt sie, wieso man für etwas werben dürfte, das verboten ist und warum der §219a gerade vom Werbe- zum Informationsverbot geworden ist. Fragt die Abgeordneten doch einfach mal. Sucht die Nummer raus und wählt einfach mal durch.
Quelle:
1: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626
2: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001635.pdf
3: §219a, Absatz 4, Satz 1: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html
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