Braucht ein Kind Vater und Mutter?
Und wenn ja, wieviele?
Und wenn ja, wieviele?
Am 18.05. war die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss über die von der Regierung geplante Abschaffung des §219a. Es waren mehrere Experten geladen, darunter auch unser Geschäftsführer von Kaleb e.V. Albrecht Weißbach. Wir haben uns die Anhörung mal zu Ohren genommen und geben euch hier einen kleinen Einblick.
Es ist eine emotionale Debatte im Bundestag gewesen. Die Beteiligten der Ampelregierung haben sich stets bemüht ihren Gesetzesentwurf logisch und wahrheitsgemäß zu begründen. Sinnbildlich für alle stolpert dann aber, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sich stets bemühend, Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) über eine einfache Frage. Wir lassen das Protokoll hier einfach mal laufen1:
Oder besser: Wann geht §219a? Es wird heiß unter dem §219a. Weg soll er. Schon lange. Endlich, endlich, endlich sei die Zeit dafür gekommen. So verkünden es verschiedene Abgeordnete in der Bundestagsdebatte. Wir haben uns die Sache mal (verspätet) angetan und sind leicht schockiert. Warum und um was es geht? Schaut selbst.
„Wenn wir Abtreibung illegal machen, werden die Frauen dann nicht gefährliche Abtreibungen in Hinterhöfen vornehmen? Ich dachte immer, dass legale Abtreibung notwendig sei, um Frauen vor den Gefahren einer illegalen Abtreibung zu bewahren. Ich dachte nicht nur, dass Abtreibung notwendig sei, sondern war auch der Meinung, dass es ein Frauenrecht sei.“
Es steht vielleicht die letzte Episode des langen Kampfes um das Werbeverbot für Abtreibung an. Am Freitag den 13. Mai 2022 liegt die Sache in erster Lesung auf dem Tisch des Bundestags.
Alles Gute zum Muttertag an alle Mami’s, Mütter, Mom’s und Mama’s!
In unserer heutigen Welt haben wir ein großes Problem. Unser Denken wird mehr und mehr fragmentiert. Auch wenn Fragmentierung ein sehr technischer Begriff ist, unter dem „man die verstreute Speicherung von logisch zusammengehörigen Datenblöcken des Dateisystems auf einem Datenträger“1 versteht. Was das mit uns zu tun hat?
„Mehr Fortschritt wagen“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. Dieser Vertrag fordert in den Bereichen Abtreibung und Embryonenschutz sowie für die „reproduktive Selbstbestimmung“ die Aufhebung fast aller rechtlichen Schranken, die sich beim Schutz des Embryos bewährt haben.
Manche Leute versuchen zu sagen, dass „Kinder im Bauch, Teil des weiblichen Körpers sind“. „My Body, My Choice“ bzw. „Mein Körper, meine Entscheidung“ eben. Aber, kommt schon. Wenn ein Kind im Bauch buchstäblich ein Teil des weiblichen Körpers wäre, wie ein Arm oder Bein, dann…
Wenn wir am 01.01.2022 gezeugt worden wären, könnten wir ab heute hören. Denn bereits 16 Wochen nach ihrer Zeugung können Kinder hören.
Das Gesetz wurde letztes Jahr verabschiedet. Männliche Küken dürfen in Deutschland nicht mehr getötet werden. (Wir haben hier berichtet). Jetzt wo Ostern vor der Tür steht, stehen auch wieder Eier auf dem Tisch. Bunt bemalt. „Doch wer möchte Eier auf dem Tisch haben, für die kleine Küken getötet wurden?“1