Das hat rein gar nichts mit Frauenrechten zu tun
Oder: Zitat des Tages XVI
Oder: Zitat des Tages XVI
Das war sie nun, die Debatte um den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“1 Welche Worte könnten sie wohl am Besten beschreiben: Aufschlussreich? Kämpferisch? (Un)Angemessen? Entlarvend? Nüchtern? Realitätsfern? Ewig-Gestrig? Zeitschindend? Modern? Schauen wir mal:
Lach- und Sachgeschichten trifft es vielleicht nicht ganz. Es wird vielleicht auch kein Beitrag mit der Maus. Aber es ist der ganz normale politische, genau, Streit um den Abtreibungs-§218. Ein Streit mit viel Empörung und monumentalen Aussagen. Bis zur nächsten Wahl zumindest. Denn, „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“1
In den Parteien der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt es viele, die sich unermüdlich für die Frauen und deren Rechte einsetzen! Jedoch bereitet es mir gerade Sorgen um diese Rechte wenn ich den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Drucksache 20/13775) lese. Schaut man den sich an, dann geht es ihm scheinbar nicht …
Im Entwurfstext (Drucksache 20/13775), welcher dem Bundestag am 14.11.2024 vorgelegt wurde, steht u.a. dass die „Schutzpflicht […] den Staat, nicht die Schwangere“ adressiert1 Denn, so heißt es an anderer Stelle, „[d]ie Grundrechte der Schwangeren setzen staatlichem Handeln Grenzen.“2 Die straftrechtliche Sanktion des Schwangerschaftsabbruchs wird als Eingriff in diese Grundrechte gesehen, derer „es gewichtiger Gründe“3 bedarf. …
Fast schon sinnbildlich für einen Schwangerschaftskonflikt, soll die Regierung, gedrängt von Dritten1, unter Druck, weil sonst die gegebene Frist verstreicht, entscheiden ob der §218 aus dem StGB „abgetrieben“ werden kann. Kann man in den verbleibenden 14 Wochen seit der Empfängnis des Entwurfs im Bundestag, mit solch einer festen Zielvorstellung, eine ‚ergebnisoffene Beratung‘ im Plenum durchführen?
Eine Abgeordnetengruppe aus den Fraktionen der SPD und der Grünen hat gestern (14.11.) einen Gesetzentwurf zur einer „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, hierzu wie folgt Stellung:
Jetzt soll und muss es schnell gehen. Viel Zeit bleibt nicht, denn noch sind die Parteien, die eine Legalisierung der Abtreibung begrüßen würden, im Bundestag in größerer Abgeordnetenzahl vertreten. Eine parteiübergreifende Gruppe hat heute einen entsprechenden Antrag eingereicht, um die Problematik mit dem §218 noch in dieser Legislatur anzupacken.
Was hat es auf sich mit „Masturbationsräumen in Kita’s“? „Was steckt hinter dem Trans-Kult? Allgemeiner gefragt, wer nimmt gezielt Kinder ins Visier? Warum fördert der Staat die Sexualisierung und LGBT-Indoktrination in Kitas und Schulen?“ Haben wir die kindliche Sexualität noch nicht richtig verstanden, oder wird sie gezielt manipuliert? Diesen Fragen ging Prof. DDr. Daniel von …
Keine Angst, das wird jetzt kein Block über Nazi’s. Schnappatmung. Der eine oder andere ist schon enttäuscht. Nein, wir werden uns auf den folgenden Zeilen mit dem Lebens- bzw. Abtreibungsrecht beschäftigen. Beim Ethikinstitut1 hat eine gewisse Sophia Keppler einen Text mit der Frage „Gibt es ein Recht auf Abtreibung?“2 veröffentlicht. Spannender Beitrag, bei dem wir …
Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, zeigte sich begeistert vom neuen Selbstbestimmungsgesetz und sagte „[d]as Selbstbestimmungsgesetz hilft einer kleinen Minderheit, für die allermeisten Menschen ändert sich nichts.“
Ab heute tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBBG) in Kraft. Wer will kann nun also beim Standesamt vorstellig werden, sich von seinem bisherigen Geschlecht trennen und per Selbstauskunft mit einem neuen vermählen lassen…