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Brauchen Kinder Rechte?

Aktuelle Seite: Startseite / Familie / Brauchen Kinder Rechte?
22. November 2019 von Sebastian Meichßner
Zugegeben, mit ‚reißerischen‘ Überschriften versucht man irgendwie
die Leute aus der Reserve zu locken und dazu zu bewegen, dass sie sich
offen mit den Themen auseinandersetzen.
Und zugegeben, wir sind nun eine Erklärung schuldig:
Kinderrechte sollen noch dieses Jahr ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Mit dem Vorhaben die Kinderrechte zu stärken (zer)stört aber der Gesetzgeber
seine kleinsten Bürger in ihrer freien Selbstentfaltung und Entwicklung.
Warum?

Wegen dem Wesen des Staates, dem der Familie und deren Verhältnis zueinander.

„Der Staat ist seiner Natur nach eine Rechtsgemeinschaft, die für die öffentliche Ordnung, für Sicherheit
und Berechenbarkeit sorgt. Er ist deshalb auf die Tugend der Gerechtigkeit gegründet, die im Staat die Form
des gesatzten Rechtes annimmt. Daher ist der Staat eine Gemeinschaft von Rechtsgenossen, die einander
das zugestehen und geben, was jedem gemäß rechtlich geregelter Ansprüche zukommt und geschuldet wird.“ (Stark, 2019)
Beispiel.: Wir zahlen Steuern mit denen die Polizei, für unsere Sicherheit sorgend, vom Staat bezahlt wird.
Jeder tut seine Schuldigkeit. Sorgt damit für Gerechtigkeit. Fertig.
„Auch die Familie hat eine Rechtsform aber ihr Wesen und ihre Struktur und Gestalt
ergeben sich nicht unmittelbar aus dieser Rechtsform, sondern aus der Zuneigung und dem Wohlwollen,
dass die Familienmitglieder einander entgegen bringen und aus ihrer wechselseitigen menschlichen Zuwendung.
Jede Mitglieder der Familie schulden einander mehr als Gerechtigkeit könnte man sagen. […]
Was ihr gemeinsames Leben trägt ist das Umgeschuldete, nicht Verrechenbare und durch Rechtsnormen
nicht einforderbare. […] das Ethos der Familie erschöpft sich eben gerade nicht darin
dem Anderen das Seinige zu geben d.h. das worauf er einen begründeten Anspruch erheben kann.
worin die Tugend der Gerechtigkeit ja besteht. Nein, das Ethos der Familie verlangt
vielmehr nach den Tugenden der Freigiebigkeit, des Großmutes und der Barmherzigkeit.
Jenen Tugenden also, die uns befähigen etwas von dem uns Eigenen zu geben und zu verschenken
und das an Jemanden zu verschenken, der keinen Anspruch darauf erheben kann.
Sonst wäre es kein Geschenk. Daher ist die Familie auch der primäre Ort und der
privilegierte Ort an dem Erziehung stattfinden soll.“ (ebd., 2019)
Denn in der Familie, herrscht  gegenüber in der staatlichen Institution „KiTa“
eine ganz andere Art von Kommunikation.
Das Wesen der Familie gründet sehr viel auf Liebe
und geht weit über das Tun seiner Schuldigkeit hinaus.“
#DankeMama! #DankePapa!
Wenn der Staat jetzt den Kindern extra Rechte einräumt, die den Kindern
im Normalfall innerhalb ihrer Familie von den Eltern eingeräumt würden,
tritt der Staat an die elterliche Stelle, schaltet das Subsidiaritätsprinzip ab,
und erzieht die Kinder in seinen Einrichtungen zwar gerecht, aber ohne Liebe und Wurzeln.

Ohne Liebe entfalten sich Kinder nicht.

Wollen die Kinderrechte im Grundgesetz wirklich nur das Beste?

Versteht uns bitte nicht falsch:
Kinder brauchen Rechte, müssen geschützt werden.
Kinder brauchen aber unbedingt ihre Eltern. Definitiv.
Die müssen wir stärken, schon allein gemäß dem
Subsidiaritätsprinzip, damit den Kindern alle Rechte ermöglicht werden
UND dass sie sich in aller ihrer Individualität am besten entfalten können!
Also nochmal auf die Eingangsfrage:
Ja, Kinder brauchen Rechte.
Aber noch vielmehr brauchen sie die elterliche Liebe.
Quelle:
Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay
Foto von Harrison Haines von Pexels

Video: Prof. Dr. Thomas Stark: »Unverhandelbar. Warum das Elternrecht ein Naturrecht ist«, 2019
Kategorie: FamilieSchlagwörter: Bundesregierung, Eltern, Erziehung, Kinderrechte, Kita, Liebe, Staat
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