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Nicht so wertvoll wie die anderen?

Aktuelle Seite: Startseite / Wert(voll) / Nicht so wertvoll wie die anderen?
2. März 2020 von Sebastian Meichßner

Großbritanien beschäftigt derzeit ein Präzedenzfall.
Heidi Crowter, eine 24 Jährige junge Frau mit Downsyndrom,
findet die derzeitige Gesetzeslage eine reine Diskriminierung und klagt!

Die 24 Jährige Britin mit Downsyndrom setzt sich mit
ihrer Klage für eine Gesetzesänderung auf der Insel ein.
Aktuell dürfen Ungeborene mit Behinderungen wie Downsyndrom, Lippenspalte
oder Klumpfuss in Großbritanien noch bis zum Schwangerschaftsende abgetrieben werden.

Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
hatte bereits die UK Regierung aufgefordert das Gesetz zu ändern und somit Selektion von Babys
mit Behinderungen zu stoppen. Diese Aufforderung wurde allerdings von der Regierung ignoriert.

Das gültige Gesetz stellt eine Diskriminerung und Beleidigung für Menschen mit Behinderung dar.
Außerdem trägt es in keinster Weise dazu bei, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig sind.

„Derzeit können Babies direkt bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn sie ‚ernsthaft behindert‘ sind“,
sagt Heidi Crowter. Auch sie würde unter die Definition von „ernsthaft behindert“ fallen.
„Das sagt mir, dass mein Leben nicht so wertvoll ist wie das von anderen und ich glaube nicht,
dass das stimmt. Ich denke, das ist reine Diskriminierung!“

Da die Regierung auf die UN Forderung nicht reagierte,
klagt nun Crowter selbst und wird zur Vertreterin
der Menschen, die schon vor der Geburt eine Behinderung haben.

Respekt junge Lady!!!

In Deutschland werden Kinder mit Behinderung
ebenfalls straffrei bis kurz vor ihrer Geburt abgetrieben!

Quelle:
Heidi Crowter
Bild von Livenet.ch

 

 

 

 

Kategorie: Wert(voll)Schlagwörter: §218, Abtreibung, Behinderung, Diskriminierung, Down Syndrom, Schwangerschaftsabbruch, wichtige Persönlichkeiten
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