Wissenschaft kann sich zum Abtreibungsrecht äußern
Fragt sich jetzt nur „welche“ Wissenschaft? Das finden wir in wenigen Minuten heraus:
Fragt sich jetzt nur „welche“ Wissenschaft? Das finden wir in wenigen Minuten heraus:
Wir hatten es schon lange vor, aber jetzt ist es soweit. Aus gegebenen Anlass, und das in dreierlei Hinsicht, stellen wir euch heute den Zellhaufen Podcast von Sabina Scherer vor. Was Roe v. Wade, Meinungsfreiheit und der §219a damit zu tun haben? Hört selbst:
Masturbieren ist wieder hoch im Kurs.Der Sextoy Markt boomt. Es ist scheinbar salonfähig gewordenBlogs und Videos zu verfassen wie man den 523. Höhepunkt hintereinander erreicht,denn die Wissenschaft hat endlich herausgefunden,dass Onanieren weder blind noch dumm macht. So gesehen ist doch eigentlich alles Fit im Schritt, oder?Denkt man zumindest, wenn man so durch’s Netz scrollt.
Und wenn ja, wieviele?
Am 18.05. war die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss über die von der Regierung geplante Abschaffung des §219a. Es waren mehrere Experten geladen, darunter auch unser Geschäftsführer von Kaleb e.V. Albrecht Weißbach. Wir haben uns die Anhörung mal zu Ohren genommen und geben euch hier einen kleinen Einblick.
Es ist eine emotionale Debatte im Bundestag gewesen. Die Beteiligten der Ampelregierung haben sich stets bemüht ihren Gesetzesentwurf logisch und wahrheitsgemäß zu begründen. Sinnbildlich für alle stolpert dann aber, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sich stets bemühend, Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) über eine einfache Frage. Wir lassen das Protokoll hier einfach mal laufen1:
Oder besser: Wann geht §219a? Es wird heiß unter dem §219a. Weg soll er. Schon lange. Endlich, endlich, endlich sei die Zeit dafür gekommen. So verkünden es verschiedene Abgeordnete in der Bundestagsdebatte. Wir haben uns die Sache mal (verspätet) angetan und sind leicht schockiert. Warum und um was es geht? Schaut selbst.
„Wenn wir Abtreibung illegal machen, werden die Frauen dann nicht gefährliche Abtreibungen in Hinterhöfen vornehmen? Ich dachte immer, dass legale Abtreibung notwendig sei, um Frauen vor den Gefahren einer illegalen Abtreibung zu bewahren. Ich dachte nicht nur, dass Abtreibung notwendig sei, sondern war auch der Meinung, dass es ein Frauenrecht sei.“
Es steht vielleicht die letzte Episode des langen Kampfes um das Werbeverbot für Abtreibung an. Am Freitag den 13. Mai 2022 liegt die Sache in erster Lesung auf dem Tisch des Bundestags.
Alles Gute zum Muttertag an alle Mami’s, Mütter, Mom’s und Mama’s!
In unserer heutigen Welt haben wir ein großes Problem. Unser Denken wird mehr und mehr fragmentiert. Auch wenn Fragmentierung ein sehr technischer Begriff ist, unter dem „man die verstreute Speicherung von logisch zusammengehörigen Datenblöcken des Dateisystems auf einem Datenträger“1 versteht. Was das mit uns zu tun hat?
„Mehr Fortschritt wagen“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. Dieser Vertrag fordert in den Bereichen Abtreibung und Embryonenschutz sowie für die „reproduktive Selbstbestimmung“ die Aufhebung fast aller rechtlichen Schranken, die sich beim Schutz des Embryos bewährt haben.