Deutschland hat gewählt.
Die Stimmen sind ausgezählt. Die Prozente und Sitze vergeben. Die Ampel ist Geschichte. Oder wird jetzt schwarz eingerahmt und blinkt nur noch Rot?

Die Stimmen sind ausgezählt. Die Prozente und Sitze vergeben. Die Ampel ist Geschichte. Oder wird jetzt schwarz eingerahmt und blinkt nur noch Rot?

Am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, wird ein neuer Bundestag gewählt. „Wer wählen geht, übernimmt Verantwortung für unser Land“1, sagt die derzeit amtierende Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in einem Wahlaufrufs-Video. „Freie, gleiche und geheime Wahlen sind der Wesenskern unserer Demokratie. […] Nutzen Sie die Zeit bis zum 23. Februar. Informieren Sie sich über die Wahlprogramme der …

Für die einen ist es eine historisch vertane Chance. Für die anderen (nur) ein leichtes Aufatmen. Denn die am Montag (10.02.2025, 17:00 Uhr) im Rechtsausschuss des Bundestages öffentlich stattgefundene Expertenanhörung zum Gesetzentwurf von Carmen Wegge, Ulle Schauws und weiterer Abgeordneter mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“1 führte zu dem Ergebnis, dass …

Der Rechtsausschuss hat heute, Mittwochmittag, getagt und „die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf ‚zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs‘ (Drucksache 20/13775) Stellung nehmen.“

Hubert Hüppe, ein langjähriger und sehr aktiver Freund des ungeborenen Menschen, hat zwar im Plenum nicht live gesprochen, dafür aber seine Rede zu Protokoll gegeben: „Der Gesetzentwurf führt als Problembeschreibung unter anderem ‚unzureichende Versorgungsangebote‘ und eine ‚prekäre Versorgungslage in vielen Teilen des Landes‘ an.“ Schreibt Hüppe. Das Problem wurde in der Debatte von mehreren Rednerinnen …

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte vom 05.12.2024 ist online. Wir hatten hier über die Debatte berichtet. Bei der nochmaligen Nachlese der jeweiligen Reden, ist uns ein kleines aber feines Zwiegespräch zwischen Nina Warken [CDU] und Sonja Eichwede [SPD] aufgefallen, dass wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen.

Das war sie nun, die Debatte um den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“1 Welche Worte könnten sie wohl am Besten beschreiben: Aufschlussreich? Kämpferisch? (Un)Angemessen? Entlarvend? Nüchtern? Realitätsfern? Ewig-Gestrig? Zeitschindend? Modern? Schauen wir mal:

Lach- und Sachgeschichten trifft es vielleicht nicht ganz. Es wird vielleicht auch kein Beitrag mit der Maus. Aber es ist der ganz normale politische, genau, Streit um den Abtreibungs-§218. Ein Streit mit viel Empörung und monumentalen Aussagen. Bis zur nächsten Wahl zumindest. Denn, „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“1

In den Parteien der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt es viele, die sich unermüdlich für die Frauen und deren Rechte einsetzen! Jedoch bereitet es mir gerade Sorgen um diese Rechte wenn ich den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Drucksache 20/13775) lese. Schaut man den sich an, dann geht es ihm scheinbar nicht …

Im Entwurfstext (Drucksache 20/13775), welcher dem Bundestag am 14.11.2024 vorgelegt wurde, steht u.a. dass die „Schutzpflicht […] den Staat, nicht die Schwangere“ adressiert1 Denn, so heißt es an anderer Stelle, „[d]ie Grundrechte der Schwangeren setzen staatlichem Handeln Grenzen.“2 Die straftrechtliche Sanktion des Schwangerschaftsabbruchs wird als Eingriff in diese Grundrechte gesehen, derer „es gewichtiger Gründe“3 bedarf. …

Fast schon sinnbildlich für einen Schwangerschaftskonflikt, soll die Regierung, gedrängt von Dritten1, unter Druck, weil sonst die gegebene Frist verstreicht, entscheiden ob der §218 aus dem StGB „abgetrieben“ werden kann. Kann man in den verbleibenden 14 Wochen seit der Empfängnis des Entwurfs im Bundestag, mit solch einer festen Zielvorstellung, eine ‚ergebnisoffene Beratung‘ im Plenum durchführen?

Eine Abgeordnetengruppe aus den Fraktionen der SPD und der Grünen hat gestern (14.11.) einen Gesetzentwurf zur einer „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, hierzu wie folgt Stellung:
