Unsere Gedanken zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Drucksache 20/13775“
Fast schon sinnbildlich für einen Schwangerschaftskonflikt, soll die Regierung, gedrängt von Dritten1, unter Druck, weil sonst die gegebene Frist verstreicht, entscheiden ob der §218 aus dem StGB „abgetrieben“ werden kann. Kann man in den verbleibenden 14 Wochen seit der Empfängnis des Entwurfs im Bundestag, mit solch einer festen Zielvorstellung, eine ‚ergebnisoffene Beratung‘ im Plenum durchführen?











