Unsere weiteren Gedanken zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Drucksache 20/13775“
Im Entwurfstext (Drucksache 20/13775), welcher dem Bundestag am 14.11.2024 vorgelegt wurde, steht u.a. dass die „Schutzpflicht […] den Staat, nicht die Schwangere“ adressiert1 Denn, so heißt es an anderer Stelle, „[d]ie Grundrechte der Schwangeren setzen staatlichem Handeln Grenzen.“2 Die straftrechtliche Sanktion des Schwangerschaftsabbruchs wird als Eingriff in diese Grundrechte gesehen, derer „es gewichtiger Gründe“3 bedarf. …